Auszubildende als billige Arbeitskräfte
Auszubildende als billige Arbeitskraft
Da Azubis von Zeit zu Zeit Aufgaben bekommen, bei denen sie sich nicht sicher sind, ob diese Bedeutung für die Berufsausbildung haben, kann es sein, dass sie sich fragen, ob sie nicht einfach als billige Arbeitskräfte eingesetzt werden.
Grundsätzlich ist dies nicht der Fall, wenn sich der Ausbilder bzw. Ausbildungsbetrieb an die Regelungen des Berufsbildungsgesetztes (BBiG) hält. Grob ist darin festgeschrieben, dass dem Auszubildenden Fachkenntnisse und Fähigkeiten übermittelt werden müssen, die im künftigen Berufsleben angewandt werden sollen. Um dies zu erreichen, ist ein betrieblicher Ausbildungsplan von dem Unternehmen zu erstellen, der die planmäßige, sachliche und zeitliche Gliederung für die Ausbildungsinhalte festlegt. Somit dürfen dem Auszubildenden nur Aufgaben überlassen werden, wodurch er die benötigten Fachkenntnisse und Fähigkeiten erlernen kann. Zusätzlich ist der Ausbilder angehalten, dem Lehrling alle nötigen Ausbildungsmittel kostenlos zur Verfügung zu stellen, sowie ihn in der Berufsschule anzumelden (§ 14 BBiG). Das bedeutet, dass der Azubi in alle Aufgabenbereiche ordentlich eingearbeitet werden muss, was manchmal einige Zeit in Anspruch nimmt. Nur so können auch angemessene schulische Leistungen und eine gute Abschlussprüfung erreicht werden.
Eine Studie, welche das BIBB im Ausbildungsjahr 2017/2018 anhand von Befragungen veröffentlichte, zeigt, dass ein Azubi seinen Betrieb im Durchschnitt 20.855 € pro Jahr kostet. Diese Summe ergibt sich aus etwa 61% Personalkosten, das sind die Sozialleistungen und die Vergütung, aus ca. 24% Personalkosten für die Ausbilder, rund 4% sind Anlage- und Sachkosten, darunter zählen Ausbildungsmittel und aus etwa 11% sonstigen Ausgaben. Dazu zählen unter anderem die Ausgaben für die betriebliche Ausbildungsverwaltung und die Kammergebühren, die entstehen, wenn der Azubi bei einer Kammer als solcher angemeldet wird.
Abhängig sind die Zahlen von den regionalen Unterschieden, wodurch in Ostdeutschland diese deutlich geringer ausfallen als in Westdeutschland. Der Grund dafür sind die geringeren Ausbildungsvergütungen und Einkünfte. Ebenso bedingt der Ausbildungsbereich die Kosten eines Lehrlings. Die höchsten Nettokosten besitzt der öffentliche Dienst mit rund 10.870 €, danach kommt der Bereich von Industrie und Handel mit etwa 7.039 € und das Handwerk mit 5.578 €. Die Fachrichtung der Landwirtschaft hat die geringsten Nettokosten mit rund 3.898 €. Neben den Branchen und den Regionen spielt die Dauer der Ausbildung gleichermaßen eine Rolle. Wird die Lehre auf zweieinhalb oder sogar zwei Jahre verkürzt, so sinken folglich die Ausgaben. Dabei muss man jedoch auch beachten, dass ein Azubi, der drei Jahre lernt, mehr Einnahmen für das Unternehmen erzielt als bei einer verkürzten Ausbildung.
Dem kann man also entnehmen, dass ein Betrieb für seinen Auszubildenden einige Kosten zu tragen hat. Nur, da die Löhne geringer ausfallen als bei Festangestellten, bedeutet dies nicht, dass das Unternehmen dadurch viel Geld sparen kann. Normalerweise nimmt ein Azubi auch nicht so hohe Erträge für seinen Betrieb ein, wie ein einfacher Arbeitnehmer. Dafür besteht die Möglichkeit, dass der Auszubildende nach seiner bestandenen Prüfung als Fachkraft übernommen wird, wodurch dem Unternehmen Personalgewinnungskosten, sowie Einarbeitungszeit der neuen Angestellten erspart bleiben.
In dem Fall, dass ein Ausbildungsbetrieb seinen Pflichten nicht nachkommt und der Azubi trotzdem als billige Arbeitskraft eingesetzt wird, hat der Betroffene einen Anspruch auf die Vergütung eines normalen Arbeitnehmers für diesen Zeitraum. Schlussfolgernd lohnt es sich nicht, einen Auszubildenden als vollwertige Arbeitskraft einzusetzen, denn Geld wird dadurch nicht sonderlich gespart. Wer seine Ausgebildeten jedoch im Anschluss der Lehre direkt übernimmt, der kann auf weitere Kosten verzichten und hat sein Geld sinnvoll angelegt.