Impfpflicht am Arbeitsplatz?
In diesem Beitrag soll es nicht darum gehen, ob eine Impfpflicht sinnvoll ist, sondern darum, wie die Umsetzung aussehen könnte und welche Folgen sie für Auszubildende haben kann.
Staatliche Impfpflicht
Derzeit wird vor allem über eine Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegeberufe diskutiert, aber auch eine allgemeine Impfpflicht steht im Raum. Für beides wäre das sogenannte Infektionsschutzgesetz (IfSG) die rechtliche Grundlage. Ähnlich, wie bei der kürzlich eingeführten Masern-Impfpflicht in Kinderbetreuungseinrichtungen, soll auch eine Corona-Impfpflicht nicht nur das Individuum schützen, sondern auch die Weiterverbreitung der Krankheit verhindern. Das Bundesverfassungsgericht hat die Masern-Impfpflicht damals mit dieser Begründung für rechtens erklärt, weshalb es wahrscheinlich ist, dass auch eine Corona-Impfpflicht, zumindest für bestimmte Gruppen, zulässig wäre. Dafür müssten Bundestag und Bundesrat zustimmen.
Wie diese Impfpflicht aussehen würde, ist nicht abschließend geklärt, ein Impfzwang wird aber ausgeschlossen. Verstöße gegen die Impfpflicht könnten laut Bundesjustizminister Buschmann (FDP) als Ordnungswidrigkeit behandelt und mit Bußgeldern geahndet werden.
Die Kontrolle der Impfpflicht würde allerdings den Arbeitgebern unterliegen, jeder Arbeitnehmer müsste seinem Arbeitgeber ein Impfzertifikat oder einen Genesenen-Nachweis vorlegen. Eine Impfpflicht bedeutet also quasi 2G am Arbeitsplatz. Auch wenn die Kontrolle durch den Arbeitgeber erfolgt, müssen Verstöße weiterhin von Bund und Ländern geahndet werden. Wie das konkret aussehen kann, ist momentan noch unklar. Im Fall der Masern-Impfpflicht wird ein nicht geimpftes Kind aus der Kita ausgeschlossen. In der Schule erfolgt wiederum zunächst ein Beratungsgespräch mit den Eltern, die daraufhin mit Bußgeldern zu rechnen haben, es sei denn, es sprechen gesundheitliche Aspekte gegen eine Impfung. Ob sich eine ähnliche Vorgehensweise auch bei Corona anbietet, muss noch geprüft werden. Denn es ist auch unklar, ob eine Beurlaubung oder Kündigung von Ungeimpften mit dem Kündigungsschutz vereinbar ist.
Wie sich eine gesetzliche Impfpflicht auf Azubis auswirken wird, bleibt abzuwarten. Allerdings genießen sie einen besonderen Kündigungsschutz, sodass sie wahrscheinlich nicht entlassen werden können, nur weil sie sich nicht impfen lassen.
Unternehmensinterne Impfpflicht
Aber könnte ein Unternehmen eigenmächtig eine Impfpflicht am Arbeitsplatz einführen? Ohne eine gesetzliche Impfpflicht ist das grundsätzlich nicht möglich. Ausnahmen gelten gegebenenfalls für besonders gefährdete Einrichtungen, solche, für die gerade auch eine gesetzliche Impfpflicht diskutiert wird, also Krankenhäuser, Pflegedienste, Arztpraxen und Ähnliches. Der Arbeitgeber kann hier keine Impfpflicht einführen und auch niemanden entlassen, weil er sich nicht impfen lässt, aber er muss dafür sorgen, dass Ungeimpfte die Patienten und Pflegebedürftigen nicht gefährden. Dazu könnten sie z.B. in andere Bereiche versetzt werden. Führt der Arbeitgeber dennoch indirekt eine Impfpflicht ein oder benachteiligt die ungeimpften Mitarbeiter, kann der Arbeitnehmer gegen diese Benachteiligung klagen. Es ist allerdings erlaubt Anreize zu schaffen, z.B. durch Bonuszahlungen und Ähnliches.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die gesetzliche Grundlage für eine Impfpflicht durchaus besteht, es aber noch viele Unwägbarkeiten gibt. Obwohl der Arbeitgeber nicht eigenmächtig eine Impfpflicht einführen kann, wird es im Falle einer gesetzlichen Impfpflicht darauf hinauslaufen, dass diese von den Unternehmen kontrolliert werden muss.