Kündigung während der Ausbildung
Kündigung! Ein absolutes Horrorwort oder? Doch nichtsdestotrotz ein fester Bestandteil des Lebens in der Arbeitswelt. Auch wenn du erst mit einem Bein in dieser stehst, kann es doch schneller als gedacht zur Realität werden. Doch das ist alles halb so wild. Warum, erkläre ich dir im Folgenden kurz.
Zunächst mal muss man sagen, dass eine Kündigung von zwei Seiten aus geschehen kann. Von daher kann eine Kündigung auch positive Seiten haben. Stellst du zum Beispiel während deiner Ausbildung fest, dass sie – entgegen aller Erwartungen – nicht deinen Wünschen entspricht, so hast du natürlich nicht die Pflicht, die Ausbildung halbherzig zu Ende zu bringen. Dies würde nur dich selbst – und auch deine Kollegen – stressen.
Zu allererst hast du natürlich eine Probezeit. Diese kann bis zu vier Monate andauern, sollte im geringsten Fall aber einen Monat betragen. Genau diese Zeitspanne solltest du nutzen, um dich im Unternehmen und im Job einzufinden, erste Erfahrungen zu sammeln und festzustellen, ob der Job etwas für dich ist. Solltest du bereits in dieser Zeit merken, dass du dir unter dem Beruf z.B. etwas ganz anderes vorgestellt hast, so hast du das Recht zu kündigen.
Andererseits steht deinem Ausbildungsbetrieb natürlich genau das gleiche Recht zu. Unter uns gesagt muss man sich aber schon wirklich ins Zeug legen, um innerhalb der Probezeit gekündigt zu werden.
Ist deine Probezeit noch nicht verstrichen, so kannst du fristlos und ohne Angabe von Gründen kündigen, allerdings solltest du die Schriftform einhalten. Deinem Ausbildungsbetrieb stehen genau die gleichen Rechte zu.
Wenn deine Probezeit jedoch schon um sein sollte und du erst nach dieser zu der Einsicht gelangst, dass du deine Ausbildung nicht oder nicht in diesem Betrieb machen möchtest, so stehen die Dinge etwas anders.
Sofern deine Ausbildung bereits in vollem Gange ist, so bestehen auf beiden Seiten drei Möglichkeiten, zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Zum einen die ordentliche Kündigung. Diese kann mit einer Frist von 4 Wochen eingereicht werden. Sie kann zum Beispiel erfolgen, wenn du als Azubi den Ausbildungsberuf, bzw. das Unternehmen wechseln möchtest.
Eine fristlose Kündigung ist nach Ablauf deiner Probezeit nur bei grobem Fehlverhalten möglich. Solltest du zum Beispiel mehrfach unpünktlich sein, so müsstest du zunächst zwei Abmahnungen erhalten. Wenn du dir jedoch Diebstahl, oder Körperverletzungen zuschulden kommen lässt, dann hat dein Betrieb das Recht, dich fristlos zu kündigen. Andererseits kannst du deinem Betrieb ebenfalls fristlos kündigen, wenn grobe Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz vorliegen. Hat dein Betrieb jedoch die Möglichkeit, etwas am Fehlverhalten zu ändern, so solltest du die Verantwortlichen zunächst schriftlich darum bitten.
Innerhalb der fristlosen Kündigung kann man neben der verhaltensbedingten noch zwischen der personenbedingten und der betriebsbedingten Kündigung differenzieren. Personenbedingt bedeutet in diesem Zusammenhang, dass du als Person einfach nicht mehr für den Beruf qualifiziert bist. Solltest du in der Ausbildung zum Tierpfleger zum Beispiel bemerken, dass du eine ausgeprägte Tierhaarallergie hast, so würde das einen Grund darstellen. Zu betriebsbedingten Kündigungen kann es hingegen kommen, wenn der Betrieb in den roten Zahlen steht und es sich einfach nicht mehr leisten kann, dich auszubilden.
Ein dritter Fall besteht im Aufhebungsvertrag, der genau genommen keine „wirkliche“ Kündigung, sondern eher eine Übereinkunft zur Beendigung des Berufsverhältnisses darstellt. Wenn du beispielsweise deine Ausbildung fortsetzen möchtest, dies jedoch in einem anderen Ausbildungsbetrieb der gleichen Branche tun willst, so stellt ein Aufhebungsvertrag die richtige Wahl für beide Parteien dar.
Nachdem die Kündigung – egal in welcher Art und Weise – ausgesprochen wurde, musst du bis zum letzten Tag deine Ausbildungsvergütung erhalten. Solltest du noch über Resturlaub verfügen, so kannst du diesen nehmen, oder dir auszahlen lassen.
Darüber hinaus steht dir auch ein Arbeitszeugnis zu. In diesem darf grundsätzlich nicht stehen warum das Arbeitsverhältnis gekündigt wurde. Solltest du es jedoch verlangen – zum Beispiel wenn dir betriebsbedingt gekündigt wurde und du dir nichts zuschulden hast kommen lassen – so kann der Kündigungsgrund mit in das Arbeitszeugnis aufgenommen werden.
Solltest du kündigen wollen, so solltest du dies nicht aus einer Laune heraus tun. Viele Probleme, die dir im Berufsleben begegnen können, sind entweder vergänglich oder mit wenig Aufwand zu lösen. Schließlich hast du als Azubi auch die Möglichkeit, dich an die JAV zu richten. Sollten alle Versuche nichts bringen, so solltest du dich auf jeden Fall dahingehend absichern, dass du nicht in der Luft hängst, sobald dein Ausbildungsverhältnis endet. Erkundige dich deshalb am besten so früh wie möglich nach einer Alternative zu deinem aktuellen Ausbildungslatz.