Urlaub – Was ist zu beachten?

Das Schönste an einer Ausbildung, neben dem Geld, ist wahrscheinlich der Urlaub. Zurecht haben unsere Eltern gesagt: „Genieß die Schulzeit, so lange du noch kannst.“ Das stimmt, denn im Gegensatz zu den schönen langen Ferien ist Urlaub sehr begrenzt. Deshalb sollte man bedacht damit umgehen. Was es dabei zu beachten gibt, darum soll es in diesem Artikel gehen.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Zuerst ein bisschen Juristisches. Jedem Auszubildenden über 18 Jahren stehen im Jahr mindestens 24 Tage, unter 18 mindestens 25, unter 17 mindestens 27 und unter 16 Jahren mindestens 30 Tage Urlaub zu. Das ist gesetzlich festgelegt. Alles darüber legt der Arbeitgeber fest. Es ist auch abhängig von der Wahl des Berufsfeldes. Generell bekommst du zu Beginn der Ausbildung noch anteiligen Urlaub, der dir für das restliche Jahr noch zusteht. Solltet ihr während eures Urlaubs krank werden, verliert ihr diese Urlaubstage nicht, sofern man sich umgehend mit ärztlichem Attest krank meldet. Falls man dadurch Urlaub zum Ende des Jahres übrig hat, darf man diesen auch im nächsten Jahr nehmen – aber spätestens bis Ende März.

 

Urlaub in der Probezeit

 

Bei Auszubildenden gibt es beim Thema Urlaub noch ein bisschen mehr zu beachten, denn zu Beginn jeder Ausbildung gibt es eine Probezeit. Was das genau ist, könnt ihr im Beitrag "Probezeit – was ist das eigentlich ?", nachlesen. Die kann maximal vier Monate lang dauern und dient dir grundsätzlich dazu zu ergründen, ob der Beruf wirklich dem entspricht, wie du ihn dir ausgemalt hat. Wenn du in dieser Zeit Urlaub nehmen willst, kann es teilweise böse Blicke auf dich ziehen. Kein Ausbilder wird es gerne hören, wenn du nach den ersten Tagen deiner Ausbildung schon nach Urlaub fragst. Natürlich ist das von Betrieb zu Betrieb anders und unter Absprache mit dem Arbeitgeber auch möglich, handelt es sich zum Beispiel um Kurzurlaub für die Hochzeit deiner Schwester. Es wäre trotzdem vorteilhaft, sich seinen Urlaub nach dem Ende der Probezeit zu nehmen, um unnötigen Ärger aus dem Weg zu gehen.

 

Urlaub wann immer ich will?

 

Probezeit vorbei? Super, dann kannst du dir ja jetzt Urlaub nehmen wann du willst oder nicht? Nicht immer klappt es mit den Urlaubswünschen, wie man sich das vorstellt. Im §7 des Bundesurlaubsgesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/) steht: „Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.“ Einfach gesagt: Gibt es Personalengpässe oder erhebliche Beeinträchtigung im Betrieb, z.B. drohende Produktionsausfälle, kann euch der Arbeitgeber verbieten, den gewünschten Urlaub zu nehmen. Erst mit der Genehmigung des Arbeitgebers darfst du dir deinen Urlaub nehmen. Auf keinem Fall darfst du einfach unangekündigt in Urlaub gehen. Damit riskierst du eine Kündigung. Deshalb lautet das Schlüsselwort wieder: Absprache. Sowohl mit Vorgesetzten als auch mit Kollegen. Denn manch ein Mitarbeiter mit drei Kindern benötigt den Urlaub in den Sommerferien vielleicht mehr als du selbst.


Zudem seid ihr als Auszubildende verpflichtet, die Berufsschule zu besuchen. Während der Berufsschulzeit ist es dem Azubi in den meisten Fällen nicht gestattet, Urlaub zu nehmen. Sondergenehmigungen können in Absprache mit Schule und Ausbildungsstätte erteilt werden, wenn es sich um sehr dringende Angelegenheiten handelt.

 

Ich hoffe, ich konnte dir ein bisschen Licht in dieses Thema bringen! Und wenn du noch nicht weißt, wo es in deinem nächsten Urlaub hingehen soll, schau dir doch mal den Beitrag "5 günstige Reiseziele für Azubis und Studenten" an. Vielleicht wirst du ja fündig. :)

Mehr über den Autor: Toni Toni absolviert eine Ausbildung zum Mediengestalter. In seiner Freizeit treibt er gerne Kraftsport, besucht Konzerte und spielt Billard mit Freunden. Seine größten Schwächen: Kaffee und Nudeln.