IWK Köthen gemeinnützige GmbH

Ausbildung zum Pflegefachmann m/w/d -verkürzt

Ausbildung zum Pflegefachmann m/w/d -verkürzt

Tätigkeitsbeschreibung

Die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann vermittelt die für die selbständige, umfassende und prozessorientierte Pflege von Menschen aller Altersstufen in akut und dauerhaft stationären sowie ambulanten Pflegesituationen erforderlichen fachlichen und personalen Kompetenzen.

Die Ausbildung erstreckt sich über zwei Jahre in Vollzeit und umfasst mindestens 1480 Stunden theoretischen und fachpraktischen Unterricht in unserer Pflegeschule sowie mindestens 1932 Stunden in den verschiedenen Einsatzbereichen bzw. beim Träger der praktischen Ausbildung. 
Zum Ende des ersten Ausbildungsjahres findet eine schulischen Zwischenprüfung statt.
Nach zweiJahren endet die verkürzte Ausbildung mit einer Abschlussprüfung. Der erfolgreiche Abschluss berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau/Pflegefachmann.

Ausbildungsinhalte

- Pflegeprozess und Pflegediagnostik verantwortlich planen, organisieren, gestalten, durchführen, steuern und evaluieren
- Kommunikation und Beratung personen- und situationsorientiert gestalten
- Intra- und Interprofessionelles Handeln verantwortich gestalten und mitgestalten
- Eigenes Handeln rechtlich und ethisch reflektieren und begründen
- Eigenes Handeln aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse und berufsethischer Werte und Einstellungen reflektieren und        begrün

Voraussetzungen des Bewerbers

  • Bildungsabschluss:
    • Hauptschule / Realschule / erweiterter Realschulabschluss
  • Besonderheiten:
    • - Hauptschulabschluss oder Realschulabschluss und eine abgeschlossene Ausbildung zum Altenpflegehelfer / Altenpflegehelferin, zum Krankenpflegehelfer / zur Krankenpflegehelferin, zum Heilerziehungspflegehelfer / zur Heilerziehungspflegehelferin
      - Genehmigter Antrag auf Verkürzung der Ausbildung duch die zuständige Schulbehörde
      - Ausbildungsvertrag mit einer Pflegeeinrichtung

Wir bieten

Die Auszubildenen erhalten vom Träger der praktischen Ausbildung während der gesamten Ausbildungsdauer eine angemessene Vergügung.

Eine Förderung durch die Agentur für Arbeit / Jobcenter ist möglich.
Die individuellen Förderbedingungen erfahren Sie bei ihrem zuständigen Berater der Agentur für Arbeit / Jobcenter.

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