Mediengestalter/in Bild und Ton
Tätigkeitsbeschreibung
Mediengestalter*innen für Bild und Ton
- erwerben Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten gemäß der aktuellen Verordnung über die Berufsausbildung im Ausbildungsberuf,
- kümmern sich um die Planung, Produktion und Gestaltung von Bild-, Bewegtbild- und Tonmedien,
- recherchieren Informationen zur Vorbereitung einer Medienproduktion und bereiten Arbeitsabläufe und -techniken vor,
- ermitteln Aufwand sowie Kosten, stimmen Termine ab, wählen Aufnahmegeräte, Übertragungs- und Kommunikationseinrichtungen aus, nehmen sie in Betrieb und bedienen sie, stellen nötige Software bereit und konfigurieren diese,
- stellen Bild- und Tonaufnahmen in enger Zusammenarbeit mit dem Produktionsteam her (bei Außenübertragungen auch unter Livebedingungen),
- sichten die medialen Aufzeichnungen bzw. prüfen und bearbeiten sie nach dem redaktionellen Konzept unter Berücksichtigung der gestalterischen, produktionstechnischen und medienspezifischen Aspekte.