Beamter/Beamtin im mittleren Dienst der Steuerverwaltung

Beamter/Beamtin im mittleren Dienst der Steuerverwaltung

Tätigkeit

Beamte und Beamtinnen im mittleren Dienst der Steuerverwaltung sind überwiegend als Bürosachbe­arbeiter/innen tätig. Dabei arbeiten sie Kollegen und Kolleginnen des gehobenen Dienstes zu. Sie be­reiten Entscheidungen vor, führen Akten, prüfen eingereichte Unterlagen, bearbeiten Steuererklärun­gen und erlassen Steuerbescheide. Außerdem führen sie einfachere Verhandlungen und erteilen Aus­künfte. Mit entsprechender Berufserfahrung nehmen sie Steuerveranlagungen aufgrund von Steuerer­klärungen, Bilanzen und sonstigen Buchführungsunterlagen vor.

In der Finanzkasse sorgen die Beam­ten und Beamtinnen als Kassierer/innen oder Buchhalter/innen dafür, dass festgesetzte Steuern erho­ben und zu viel entrichtete Steuern zurückgezahlt werden. In Finanzministerien und in den Oberfinanzdirektionen führen sie vorrangig allgemeine Verwaltungs­aufgaben und Büroarbeiten aus.

In der Vollstreckungsstelle verhandeln sie mit säumigen Steuerzah­lern und ziehen fällige Steuerschulden, die auch nach Mahnung nicht beglichen worden sind, zwangs­weise ein.

Beamte und Beamtinnen im mittleren Dienst der Steuerverwaltung können auch als Lohnsteueraußenprüfer/innen eingesetzt werden. Dann sehen sie Buchführungsunterlagen vor Ort in den Betrieben ein und prüfen, ob die Lohnsteuer in richtiger Höhe gezahlt wurde.

Dein Arbeitsplatz

Beamte und Beamtinnen im mittleren Dienst der Steuerverwaltung arbeiten in erster Linie

  • in Büroräu­men
  • in Servicebereichen

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • im Außendienst

Ausbildungsgehalt Beamter/Beamtin im mittleren Dienst der Steuerverwaltung

Die Beamtenanwärter/innen erhalten als Beamte und Beamtinnen auf Widerruf Anwärterbezüge, die ggf. durch Zulagen ergänzt werden.
Monatlicher Anwärtergrundbetrag bei Bundesbehörden (brutto): € 1.170.