Tätigkeit
Beamte und Beamtinnen im mittleren Dienst der Steuerverwaltung sind überwiegend als Bürosachbearbeiter/innen tätig. Dabei arbeiten sie Kollegen und Kolleginnen des gehobenen Dienstes zu. Sie bereiten Entscheidungen vor, führen Akten, prüfen eingereichte Unterlagen, bearbeiten Steuererklärungen und erlassen Steuerbescheide. Außerdem führen sie einfachere Verhandlungen und erteilen Auskünfte. Mit entsprechender Berufserfahrung nehmen sie Steuerveranlagungen aufgrund von Steuererklärungen, Bilanzen und sonstigen Buchführungsunterlagen vor.
In der Finanzkasse sorgen die Beamten und Beamtinnen als Kassierer/innen oder Buchhalter/innen dafür, dass festgesetzte Steuern erhoben und zu viel entrichtete Steuern zurückgezahlt werden. In Finanzministerien und in den Oberfinanzdirektionen führen sie vorrangig allgemeine Verwaltungsaufgaben und Büroarbeiten aus.
In der Vollstreckungsstelle verhandeln sie mit säumigen Steuerzahlern und ziehen fällige Steuerschulden, die auch nach Mahnung nicht beglichen worden sind, zwangsweise ein.
Beamte und Beamtinnen im mittleren Dienst der Steuerverwaltung können auch als Lohnsteueraußenprüfer/innen eingesetzt werden. Dann sehen sie Buchführungsunterlagen vor Ort in den Betrieben ein und prüfen, ob die Lohnsteuer in richtiger Höhe gezahlt wurde.