Tätigkeit
Beamte und Beamtinnen im mittleren technischen Dienst der Gewerbeaufsicht besichtigen die ihnen zugewiesenen Handwerks und Kleinbetriebe sowie kleinere Baustellen.
Dabei üben sie Aufsichts- und Kontrolltätigkeiten aus. Sie überprüfen, ob die gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden, etwa zum Arbeitsschutz, zur Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und Arbeitshygiene. Dazu messen sie beispielsweise Feinstaubkonzentration, Lärmbelastung und Luftqualität oder kontrollieren, ob Flucht und Rettungswege ordnungsgemäß ausgewiesen sind. Sie schreiben Prüfberichte und setzen ggf. Fristen fest, bis wann vorgefundene Mängel beseitigt werden müssen. Auch die Sicherheit von technischen Geräten, Anlagen und sonstigen Produkten kontrollieren sie zum Schutz der Verbraucher/innen.
Im Bereich Umweltschutz überwachen sie beispielsweise, ob die Transportvorschriften für Gefahrgüter eingehalten werden. Beamte und Beamtinnen im mittleren technischen Dienst der Gewerbeaufsicht nehmen Genehmigungsanträge, etwa Bauanträge oder Anträge auf Arbeitszeitverlängerung, entgegen und kontrollieren ggf. in Absprache mit Kollegen und Kolleginnen des gehobenen Dienstes, ob die geltenden Gesetze und Regelungen berücksichtigt wurden. Nach Betriebsunfällen wirken sie bei der Ermittlung der Unfallursachen mit, indem sie Stellungnahmen und Ergebnisprotokolle anfertigen.