Tätigkeit
Fachangestellte für Arbeitsmarktdienstleistungen erteilen persönlich oder telefonisch Auskünfte, z.B. bei Fragen zur Arbeitslosmeldung. Sie helfen Kunden beim Ausfüllen von Anträgen auf Geldleistungen (z.B. Arbeitslosengeld I, Kindergeld, Leistungen zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung, Bürgergeld).
Bei der anschließenden Bearbeitung berücksichtigen sie stets sowohl die gesetzlichen Vorschriften als auch interne Qualitätsrichtlinien. Außerdem unterstützen Fachangestellte für Arbeitsmarktdienstleistungen Fachkräfte aus den Bereichen Berufsberatung und Arbeitsvermittlung und wirken im Fallmanagement mit. So informieren sie Kunden etwa über Unterstützungsangebote anderer Stellen, z.B. zum Thema Schuldnerberatung. Fachangestellte für Arbeitsmarktdienstleistungen übernehmen auch interne Serviceaufgaben, vor allem in den Bereichen Personal, Finanzen und Controlling.