Tätigkeit
Musiklehrer/innen lehren musikalischen Gesamt- und Fachunterricht. Während der musikalische Gesamtunterricht die Elementarausbildung im Klassenverband umfasst, bilden Musiklehrer/innen im Fachunterricht Schüler/innen in Gruppen- oder Einzelunterricht an bestimmten Instrumenten oder im Gesang aus. Dabei prüfen, beobachten und fördern sie Schüler/innen individuell nach deren Fähigkeiten und angestrebtem Ausbildungsziel ? angefangen von der Qualifikation für das Laienmusizieren bis zur Vorbereitung auf das Musikstudium. Sie regen zu musikalischer Betätigung an, erarbeiten und realisieren Unterrichtskonzepte und schulen neben dem Hörvermögen auch die Fähigkeit, vom Blatt zu spielen. Darüber hinaus organisieren sie z.B. Konzerte, Wettbewerbe und Prüfungen. An Musikschulen kommen noch administrative und organisatorische Aufgaben hinzu.
Dein Arbeitsplatz
Musiklehrer/innen arbeiten hauptsächlich:
an Musikschulen
an allgemein bildenden, weiterführenden Schulen, z.B. Haupt-, Real- oder Gesamtschulen
Häufig erteilen sie Musikunterricht sowohl in Übungsräumen von Musikschulen als auch Privatwohnungen. Öffentliche Darbietungen mit Schülern und Schülerinnen finden in Veranstaltungsräumen, vereinzelt auch in Konzertsälen oder im Freien statt. Konferenzen mit dem Kollegium werden im Lehrerzimmer abgehalten, dort, ggf. auch im Arbeitszimmer zu Hause, bereiten sie den Unterricht auch vor.
Ausbildungsgehalt
Musiklehrer/in
Die Auszubildenden erhalten während der schulischen Ausbildung keine Vergütung. An manchen Schulen fallen für die Ausbildung Kosten an, z.B. Schulgeld, Aufnahme- und Prüfungsgebühren.