Tätigkeit
Podologen und Podologinnen führen auf ärztliche Anordnung oder unter ärztlicher Aufsicht Behandlungsmaßnahmen am Fuß durch. Sie erkennen pathologische Veränderungen, die eine medizinische Behandlung erfordern. Über vorbeugende und pflegerische Maßnahmen hinaus behandeln sie Hühneraugen, Verhornungen sowie alle Arten von Nagelmissbildungen wie verdickte, eingewachsene und verpilzte Nägel. Zudem führen sie Nagelspangenbehandlungen durch und fertigen Orthosen (langlebige Druckentlastungen) und Nagelprothesen an.
Haben Podologen bzw. Podologinnen eine eigene Praxis, übernehmen sie Verwaltungsaufgaben auch selbst. Beispielsweise erledigen sie dann die Buchführung oder werben für ihr Dienstleistungsangebot.