Sozialhelfer/in bzw. Sozialassistent/in

Sozialhelfer/in bzw. Sozialassistent/in

Tätigkeit

Sozialassistenten und ‑assistentinnen übernehmen pädagogisch-betreuende, hauswirtschaftliche oder sozialpflegerische Aufgaben. Als Mitarbeiter/innen der freien Wohlfahrtsverbände, von kommunalen Dienststellen oder kirchlichen Verbänden übernehmen sie im Rahmen der Familienpflege vorübergehend die Haushaltsführung in Privathaushalten.

In Einrichtungen der Hilfe für Menschen mit Behinderung, z.B. in Heimen oder Wohngruppen, unterstützen sie die Tätigkeit der Erzieher/innen und Heilerziehungspfleger/innen.

Im Bereich der Altenpflege helfen sie bei der Erledigung der Aufgaben von Altenpflegern und ‑pflegerinnen.

Sozialassistenten und ‑assistentinnen unterstützen Hilfsbedürftige bei alltäglichen Tätigkeiten. Sie erledigen z.B. Einkäufe, bereiten Mahlzeiten zu, pflegen Wäsche und Wohnung und übernehmen Aufgaben bei der Grundpflege kranker und bettlägeriger Menschen. Sie helfen den zu betreuenden Personen bei der Körperpflege, sind aufmerksame Gesprächspartner und leiten zu Beschäftigungen an. Darüber hinaus betreuen sie Kinder bei den Hausaufgaben und regen sie zu sinnvoller Freizeitbeschäftigung an. Auch Beratungsgespräche, z.B. hinsichtlich der Schulwahl, bieten sie an.

Dein Arbeitsplatz

Sozialassistenten und ‑assistentinnen arbeiten in erster Linie

  • in Aufenthalts-, Wohn-, Ess- und Schlafräumen
  • in Sanitärräumen

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • im Freien
  • in Büros und Besprechungsräumen
  • in Privatwohnungen pflegebedürftiger Personen

Ausbildungsgehalt Sozialhelfer/in bzw. Sozialassistent/in

Während der schulischen Ausbildung erhält man keine Vergütung.
An manchen Schulen fallen für dieAusbildung Kosten an, z.B. Schulgeld, Aufnahme- und Prüfungsgebühren.

Bei der in Baden-Württemberg im Rahmen eines Modellprojekts angebotenen Ausbildung zum Servicehelfer bzw. zur Servicehelferin im Sozial- und Gesundheitswesen erhalten die Auszubildenden im Ausbildungsjahr eine Ausbildungsvergütung und während des Praxisjahres ein reguläres Gehalt.