Tätigkeit
Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung knappschaftliche Sozialversicherung beurteilen die Versicherungsverhältnisse und Leistungsansprüche von Versicherten. Sie berechnen die Beiträge der Mitglieder und beraten sie in versicherungsrechtlichen und Finanzierungsfragen.
Ferner bearbeiten sie Versicherungsleistungen in der knappschaftlichen Kranken, Pflege und Rentenversicherung. Dabei prüfen sie Leistungsansprüche, berechnen Krankenversicherungsleistungen, Renten sowie Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation und veranlassen deren Zahlung. Sie arbeiten dabei mit Leistungserbringern bzw. Vertragspartnern wie Ärzten und Ärztinnen sowie Krankenhäusern, mit Reha und Pflegeeinrichtungen, Pflegediensten und einschlägigen Unternehmen zusammen. Darüber hinaus können sie für weitere administrative Aufgaben in der inneren Verwaltung eingesetzt sein.