Tätigkeit
Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung landwirtschaftliche Sozialversicherung beurteilen die Versicherungsverhältnisse von Landwirten bzw. Landwirtinnen und deren mitversicherten Familienangehörigen. Sie berechnen die Beiträge der Mitglieder und beraten sie in versicherungsrechtlichen und Finanzierungsfragen.
Ferner bearbeiten sie Versicherungsleistungen in der landwirtschaftlichen Kranken, Pflege, Unfall und Rentenversicherung. Dabei prüfen sie Leistungsansprüche, berechnen Krankenversicherungsleistungen, Renten sowie Leistungen zur medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation und veranlassen deren Zahlung. Sie arbeiten dabei mit Leistungserbringern bzw. Vertragspartnern wie Ärzten und Ärztinnen sowie Krankenhäusern, mit Reha und Pflegeeinrichtungen, Pflegediensten und einschlägigen Unternehmen zusammen. Darüber hinaus können sie für weitere administrative Aufgaben in der inneren Verwaltung eingesetzt sein.