Abschlussprüfung nicht bestanden – was nun?

Der Schockmoment jedes Auszubildenden: Abschlussprüfung nicht bestanden. Welche Möglichkeiten dir nun offen stehen und was du vermeiden solltest, erfährst du in diesem Beitrag.

 

Bei durchgefallener Prüfung erhältst du von deiner zuständigen Kammer einen schriftlichen Bescheid über die Ergebnisse deiner Abschlussprüfung. Dir wird ebenfalls mitgeteilt, ob die Möglichkeit einer Teilnahme an einer Nachprüfung besteht. Oft ist es so gehandhabt, dass nur die Fächer wiederholt werden, in denen du durchgefallen bist.

 

Um dir vorerst etwas Angst zu nehmen: Eine Kündigung aufgrund nicht bestandener Prüfung ist nicht erlaubt!

Du hast weiterhin das Recht auf eine Ausbildungsverlängerung, Ausbildungsvergütung und auch auf den Besuch der Berufsschule.

 

Besteht die Möglichkeit einer Nachprüfung nicht, dann kannst du die komplette Abschlussprüfung an den nächstgelegenen Terminen wiederholen. Die Ausbildung kann somit auf maximal ein weiteres Jahr verlängert werden. Teile dazu deinem Ausbildungsbetrieb und der zuständigen Kammer schriftlich mit, dass du deine Ausbildung aufgrund der nicht bestandenen Prüfung verlängern möchtest. Wenn das getan ist, kannst du weiterhin in deinem Betrieb arbeiten und, wie schon gesagt, die Berufsschule besuchen. Dies ist auch möglich, wenn du nicht an der Abschlussprüfung teilnehmen konntest, da du wegen Krankheit verhindert warst.

 

Wenn du deinen Ausbildungsvertrag nicht verlängerst, was auch eine Möglichkeit ist, endet deine Ausbildung mit dem im Ausbildungsvertrag angegebenen Enddatum. Nach diesem Datum bist du selbst dafür verantwortlich, dich rechtzeitig bei deiner zuständigen Kammer zur nächsten Abschlussprüfung anzumelden.

Nach Ende deiner Ausbildung bist du offiziell kein Auszubildender mehr und hast demzufolge auch keinen Anspruch auf bestimmte Privilegien, die eine Ausbildung mit sich bringt. Das heißt, dass du nicht mehr zur Berufsschule gehen darfst und auch, dass du keine Ausbildungsvergütung erhältst. Außerdem werden diverse finanzielle Unterstützungen wie Berufsausbildungsbeihilfe nicht mehr gezahlt. Zudem kommt noch, dass du die Prüfungskosten selbst tragen musst. Deshalb solltest du dir gründlich überlegen, ob du nicht doch lieber deinen Ausbildungsvertrag verlängern lässt.

 

Was außerdem wichtig zu wissen ist: Du kannst eine Abschlussprüfung zweimal wiederholen. Wenn du die zwei weiteren Male auch nicht bestehst, kannst du leider in diesem Beruf keinen Abschluss mehr machen. Jedoch gibt es die Möglichkeit einen ähnlichen Beruf zu erlernen. Der Vorteil dabei ist, dass sich Ausbildungsinhalte oftmals ähneln oder sich sogar teilweise wiederholen.

 

Es gibt jede Menge Gründe, weshalb Abschlussprüfungen nicht bestanden werden, z.B. durch Prüfungsangst oder schlechter Vorbereitung. Damit es erst gar nicht zu einer nicht bestandenen Prüfung kommt, solltest du dir folgenden Beitrag zu Gemüte führen: https://www.azubis.de/blog/azubi-blog/pruefungsangst-was-du-dagegen-tun-kannst.

 

Ansonsten hoffe ich, dass dir mein Beitrag geholfen hat und wünsche dir alles Gute für die Zukunft!

 

Bild: Pixabay

Mehr über den Autor: Sophie Sophie absolviert eine Ausbildung zur Medienkauffrau. Neben Videospielen ist sie leidenschaftliche Tänzerin und großer Theater-Fan. Da ihr Papa aus Portugal kommt, besucht sie jedes Jahr ihr zweites Zuhause.