Fehltage in der Ausbildung - Was muss ich beachten?
Fehltage in der Ausbildung – Was muss ich beachten?
Ein plötzlicher Krankheitstag kann jeden treffen. Anstatt die Beschwerden zu ignorieren, solltest du dich auskurieren und entsprechend handeln. Aber wie sieht das bei Auszubildenden aus? Gibt es eine Grenze für Fehltage und was passiert, wenn du zu oft krank bist?
Wie viele Fehltage sind erlaubt?
Es gibt keine gesetzliche Höchstgrenze für Fehltage, aber eine gängige Faustregel besagt, dass du nicht mehr als 10 % deiner Ausbildungszeit fehlen solltest. Bei einer dreijährigen Ausbildung wären das etwa 66 Fehltage. Wichtig ist, dass diese Fehltage entschuldigt sind. Melde dich daher rechtzeitig krank und beachte die betrieblichen Regelungen.
Solltest du dem nicht nachkommen, gilt das als unentschuldigtes Fehlen und kann eine Ermahnung, Abmahnung oder im Extremfall sogar eine fristlose Kündigung für dich bedeuten.
Wie entschuldige ich meine Fehltage richtig?
Informiere deinen Ausbildungsbetrieb oder deine Berufsschule unverzüglich über deinen krankheitsbedingten Ausfall – am besten vor Arbeitsbeginn. Die Meldung kann telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Gib eine Einschätzung über die voraussichtliche Dauer deiner Krankheit an. Ab welchem Fehltag du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorlegen musst, hängt von den Regelungen deines Ausbildungsbetriebs ab. Seit Januar 2023 übermittelt deine Arztpraxis die AU automatisch an die Krankenkasse, von der dein Arbeitgeber sie digital abrufen kann. Sollte deine Krankheit länger andauern, denke daran, deine AU zu verlängern und dies deinem Arbeitgeber mitzuteilen.
Was passiert, wenn ich oft krank bin?
In den meisten Fällen hat häufiges Kranksein keine unmittelbaren Folgen. Eine Kündigung aufgrund von Krankheit ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich: Wenn du innerhalb von zwei Jahren 45 bis 60 Krankheitstage angesammelt hast, wenn deine Genesung während der Ausbildungszeit unwahrscheinlich ist oder wenn du deinen Ausbildungsberuf aufgrund einer Krankheit nicht mehr ausüben kannst. Auch bei der Prüfungszulassung spielen Fehltage eine Rolle. Überschreitest du die 10 %-Marke, könntest du möglicherweise nicht zur Prüfung zugelassen werden. Bei triftigen Gründen und entsprechenden Nachweisen können jedoch Ausnahmen gemacht werden.
Was tun bei längeren Krankheitsphasen?
Wenn du mehrere Wochen oder Monate krank bist, ist es wichtig, schnell zu handeln. Informiere deinen Ausbildungsbetrieb und die Berufsschule über deine Situation. Besprecht gemeinsam, wie deine Ausbildung fortgesetzt werden kann. Eine berufliche Wiedereingliederung oder eine Verlängerung der Ausbildungszeit könnten mögliche Schritte sein. In manchen Fällen kann auch ein Neustart der Ausbildung sinnvoll sein, vorausgesetzt, dein Betrieb stimmt zu.
Erhalte ich weiterhin Gehalt, wenn ich lange krank bin?
Wenn du länger krankheitsbedingt ausfällst, bekommst du weiterhin Geld. In den ersten vier Wochen zahlt dein Ausbildungsbetrieb dein volles Gehalt. Danach übernimmt die Krankenkasse und zahlt dir zwischen 70 % deiner Brutto-Ausbildungsvergütung und 90 % deines Netto-Gehalts – hierbei handelt es sich dann um Krankengeld. Dieses ist jedoch auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren bei derselben Krankheit begrenzt.
Mit diesen Informationen bist du gut vorbereitet, um im Krankheitsfall richtig zu handeln und deine Ausbildung erfolgreich zu meistern.