Ausbildung verkürzen - das ist zu beachten

Es ist leichter gesagt, als getan: die Ausbildung verkürzen. Viele Azubis liebäugeln damit,  aber weißt du überhaupt was du beachten solltest? Welche Voraussetzungen du erfüllen musst, und warum es nicht so leicht ist wie gedacht, erfährst du in diesem Beitrag.

Die Ausbildungsdauer in Deutschland variiert von zwei bis zu dreieinhalb Jahren, abhängig von den Anforderungen an den Azubi und der Branche in der er seine Ausbildung startet. Entscheidest du dich dazu nicht die volle Ausbildungszeit in Anspruch zu nehmen, musst du mit deinem Ausbildungsbetrieb einen Antrag stellen. Dieser muss bei den zuständigen Stellen, wie die Industrie- oder Handelskammer (IHK), die Handwerkskammer oder einer Kammer der freien Berufe, eingereicht werden.

Erfüllst du mindestens eine der folgenden Voraussetzungen, stehen deine Chancen gut die Ausbildung verkürzen zu können:

  1. Berufliche Vorbildung

    Falls du bereits eine abgebrochene oder abgeschlossene Ausbildung haben solltest, kannst du deine Leistungen ganz, oder teilweise anrechnen anlassen. Je ähnlicher die Ausbildungen fachlich gesehen sind, desto höher sind deine Chancen auf eine Anrechnung. Ein Antrag vom Azubi und seinem Ausbilder muss zu Beginn der neuen Ausbildung bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. Deine Ausbildungsdauer kann sich somit um bis zu 12 Monate verkürzen. Darüber hinaus hast du Ansprüche auf bessere Vergütung.
    Beachte jedoch, dass sich diese Regelungen von Bundesland zu Bundesland unterscheiden!
    Auch wenn du in einem Betrieb arbeitest ohne eine abgeschlossene Berufsausbildung zu besitzen, kannst du zur Abschlussprüfung des Berufsbildes zugelassen werden. Voraussetzung ist hierbei, dass du mindestens das 1,5-fache der regulären Ausbildungszeit im Beruf tätig warst.

  2. Höherer Schulabschluss

    Hast du das Abitur oder die Fachhochschulreife kannst du deine Ausbildungszeit bis zu einem Jahr verkürzen. Bei Ausbildungen, für die der Hauptschulabschluss vorgesehen ist, du aber einen Realschulabschluss hast, kannst du deine Ausbildung um sechs Monate verkürzen. Es spielt keine Rolle ob du den Antrag zu Beginn deiner Ausbildung, oder nach der Zwischenprüfung stellst. Durch einen höheren Schulabschluss hat man keinen Anspruch auf höheres Gehalt.

  3. 21 Jahre

    Solltest du über 21 Jahre alt sein kannst du einen Verkürzung bis zu einem Jahr beantragen. Es werden keine weiteren Anforderungen genannt.

  4. Gute Leistungen in der Ausbildung

    Du kannst die Abschlussprüfung vorzeitig ablegen, wenn deine Leistungen in der Berufsschule und im Betrieb dies rechtfertigen. In der Regel genügt hierzu ein Durchschnitt von 2,49. Je nach Berufsbild zählt auch das Ergebnis der Zwischenprüfung mit in die Beurteilung. Unabdingbar sind jedoch ein ordentlich geführtes Berichtsheft und eine Leistungsbescheinigung des Betriebs. Der Antrag muss bei der zuständigen Kammer eingereicht werden, nach einer Anhörung der Berufsschule und deines Ausbilders wird entschieden. Bei bestandener Prüfung endet die Ausbildung. Die Prüfung kann somit bis zu sechs Monate früher absolviert werden.

Es besteht die Möglichkeit diese Voraussetzungen zu kombinieren, z.B. hast du Abitur und bereits eine Ausbildung angefangen. Bei deinem Antrag die Ausbildung zu verkürzen kann es dazu kommen, dass nicht alles angerechnet wird, denn jede Ausbildung eine Mindestausbildungszeit, die nicht unterschritten werden darf:

Regelausbildungszeit     Mindestausbildungszeit
      42 Monate                        24 Monate
      36 Monate                        18 Monate
      24 Monate                        12 Monate
 

Die letzte Möglichkeit seine Ausbildung zu verkürzen ist eine Teilzeitausbildung. Dabei wird die wöchentliche oder die tägliche Arbeitszeit verkürzt, zum Beispiel von einer Fünftagewoche auf eine Viertagewoche. Überwiegend bezieht sich die Reduzierung der Stunden auf den praktischen Teil der Ausbildung. Einen Anspruch darauf hast du, wenn du:

  • ein eigenes Kind hast.
  • ein pflegebedürftiges Familienmitglied betreust.
  • gesundheitliche Probleme/ eine Behinderung hast.
  • täglichen Leistungssport in einem Verein betreibst.

Es spielt keine Rolle, ob der Grund schon zu Beginn der Ausbildung, oder erst während der Ausbildung eintritt.

Wichtig ist, dass die Ausbildung nur dann nicht verlängert wird, wenn du mehr als 25 Wochenstunden (Berufsschule+ Betrieb) vorweisen kannst. Zudem solltest du beachten, dass dein Urlaub, sowie dein Gehalt an die veränderte Arbeitszeit angepasst werden.

Trotz der zahlreichen Möglichkeiten die Ausbildung vorzeitig zu beenden, spielt es für die meisten Ausbildungsbetriebe keine wesentliche Rolle ob du verkürzt hast oder nicht. Natürlich kann die reduzierte Ausbildungszeit deine Ambitionen, und Fähigkeiten unterstreichen, dennoch ist das Wichtigste für deinen Arbeitgeber der erfolgreiche Abschluss deiner Ausbildung. Bedenke deine Entscheidung in Ruhe, und vergiss nicht, dass die Prüfung Inhalte des gesamten Lehrplans beinhaltet, auch wenn du sie zum Zeitpunkt der vorzeitigen Prüfung noch nicht behandelt hast.

Die Regelungen zum Verkürzen der Ausbildung kannst du noch genauer im Berufsbildungsgesetz (BBiG) nachlesen.

Mehr über den Autor: Elias Elias ist Azubi zum Medienkaufmann und ist ein echtes Energiebündel. Zum Ausgleich treibt er viel Sport und verreist gern.