Knebelverträge
Die Definition eines Knebelvertrags lautet wie folgt:
„Als Knebelvertrag bezeichnet man umgangssprachlich ein Vertragswerk, das darauf abzielt, eine Vertragspartei möglichst langfristig in einem unausgewogenen Vertragsverhältnis festzuhalten.“
Durch die Gestaltung von Kündigungsfristen/ -bedingungen, Ausnutzung von scheinbaren Vorteilen für den „geknebelten“ Vertragspartner wird so ein Knebelvertrag erreicht. Einzelne Paragrafen in einem solchen Vertrag werden auch Knebelparagrafen genannt.
Solche Verträge können rechtlich gänzlich oder in Teilen nichtig sein. In Deutschland kommen hierfür Verstöße gegen das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Sittenwidrigkeit und/oder Wucher in Betracht, soweit diese anwendbar sind.
Daher gilt hier immer: Nicht alles was unterschrieben ist, ist auch rechtskräftig!
Unterschreibt nicht sofort einen Vertrag wenn ihr nicht müsst und lest ihn euch sorgfältig und mehrmals durch. Am besten auch immer noch mal eine dritte Person drüber lesen lassen, vier Augen sehen mehr als zwei.
Falls es trotzdem zu Unstimmigkeiten oder Schwierigkeiten mit dem Vertrag oder Vertragspartner kommen sollte, immer einen Rechtsbeistand dazu ziehen!