Langzeitkrank während der Ausbildung
Kranksein ist immer unangenehm, wenn aber dazu noch die Ungewissheit kommt, welche beruflichen Auswirkungen die Krankheit haben könnte, wird man nur umso schlechter gesund. Daher beantworten wir hier die wichtigsten Fragen rund um das Thema „Langzeitkrank während der Ausbildung“.
Wie lange werde ich noch bezahlt, wenn ich krank bin?
Euer Arbeitgeber muss euch 6 Wochen lang euren Lohn ganz normal weiterbezahlen, wenn ihr krankgeschrieben seid. Danach bekommt ihr Krankengeld von der Krankenkasse: 70% eures durchschnittlichen Tageslohns der letzten 12 Monate, inklusive Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld. Wieviel ihr genau bekommt könnt ihr bei der Krankenkasse erfragen oder es auf verschiedenen Websites ausrechen lassen.
Kann ich entlassen werden, wenn ich zu lange krank bin?
Zu Beginn gleich die wichtigsten Grundsätze: Jeder kann mal krank sein und Auszubildende können nur sehr schwer entlassen werden. Eine langwierige Krankheit ist erstmal kein Kündigungsgrund, es gibt allerdings Ausnahmen. Als ersten Schritt könnte der Arbeitgeber die Diagnose eures Arztes vom medizinischen Dienst der Krankenkasse überprüfen lassen. Dabei ist wichtig zu wissen, dass ihr eurem Arbeitgeber nicht sagen müsst, was für eine Krankheit ihr habt. Auch bei einer Prüfung durch den medizinischen Dienst stellt der Arbeitgeber nur fest, ob die Diagnose des Arztes angemessen/richtig ist oder nicht. Nichtsdestotrotz gibt es einige offensichtliche Gründe für eine Arbeitsunfähigkeit, die einen Kündigungsgrund darstellen. So z.B., wenn man eine starke Allergie gegen einen Stoff entwickelt, mit dem man täglich arbeiten muss. Auch im Interesse der eigenen Gesundheit kann man dieser Arbeit dann nicht mehr nachgehen.
Für eine normale krankheitsbedingte Kündigung müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein: Erstens muss eine sogenannte „negative Gesundheitsprognose“ vorliegen. Ein Arzt muss also feststellen, dass auch langfristig keine Besserung des Gesundheitszustandes in Sicht ist und der Arbeitnehmer weiterhin häufig ausfallen wird. Zweitens müssen die Fehlzeiten des Mitarbeiters eine erhebliche wirtschaftliche Beeinträchtigung für den Betrieb darstellen. Und Drittens muss eine sogenannte „Interessensabwägung“ durchgeführt werden. Dabei wird die Frage gestellt, ob es vertretbar ist den kranken Arbeitnehmer aufgrund der wirtschaftlichen Verluste zu entlassen. Dabei müssen viele Faktoren berücksichtigt werden, z.B. Alter, Dauer des Arbeitsverhältnisses, Fehlzeiten vergleichbarer Mitarbeiter, Krankheitsursache etc. Kurzgesagt: Das Verfahren ist kompliziert und da Auszubildende einen besonderen Kündigungsschutz genießen, ist es ausgesprochen schwer einen zu entlassen, das gilt auch für eine krankheitsbedingte Kündigung.
Kann ich wegen zu vielen Fehltagen nicht zur Prüfung zugelassen werden?
Ja, das kann durchaus passieren. Es gibt dazu zwar keine gesetzliche Bestimmung, als Faustregel gilt aber, wer mehr als 10% der Ausbildungszeit verpasst, wird nicht zur Prüfung zugelassen. Das entspricht bei einer 3-jährigen Ausbildung ca. 12 bis 14 Wochen. Dann verlängert sich die Ausbildung um ein halbes Jahr. Aber Ausnahmen bestätigen die Regel: Meist prüfen die Kammern jeden Fall einzeln: Sie fragen beim Arbeitgeber und in der Berufsschule nach dem Leistungsstand der Auszubildenden und geben ihnen i.d.R. auch die Chance ihre längeren Fehlzeiten zu erklären. Häufig werden die Azubis nach der Einzelfallprüfung noch zur Abschlussprüfung zugelassen.
Also…
Eure Gesundheit ist das allerwichtigste, achtet in erster Linie darauf und lasst euch von niemandem unter Druck setzen auf Arbeit zu kommen, obwohl ihr krank seid. Ihr seid als Arbeitnehmer in Deutschland im Krankheitsfall gut abgesichert und könnt euch jederzeit an den Betriebsrat, die Gewerkschaft oder ähnliche Anlaufstellen wenden, wenn ihr euch unsicher seid, oder jemand versucht euch unter Druck zu setzen.