Arbeitszeiten für Azubis

Im Ausbildungsvertrag sowie dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG - Arbeitszeitgesetz) wird deine Arbeitszeit geregelt.

Auszubildende dürfen am Tag nicht länger als 8 Stunden arbeiten, wobei minderjährige Azubis nicht mehr als 40 Stunden und volljährige nicht mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten dürfen. Für Minderjährige gilt zudem, dass sie nicht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr arbeiten dürfen. Ausnahmen bilden bestimmte Berufe, in denen frühere bzw. spätere Arbeitszeiten üblich sind, z.B. Bäcker.

Außerdem gibt es auch Regelungen bezüglich der Pausen. Minderjährigen müssen nach 4,5 – 6 Stunden Arbeit eine Pause von 30 Minuten machen, nach mehr als 6 Stunden sogar eine Stunde. Volljährigen steht nach 6 Stunden eine Pause von 30 Minuten zu, und nach mehr als 9 Stunden eine 45 Minuten-Pause.

Jetzt kennst du die Theorie, die sich hinter den Arbeitszeiten für Azubis verbirgt. In der Praxis gibt es unterschiedliche Modelle, die sogenannten Arbeitszeitmodelle. Welche es gibt und was genau dahintersteckt, erfährst du jetzt:

Gleitzeit

Bei der Gleitzeit können Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit individuell definieren, das kommt jedoch auf das Modell des Unternehmens drauf. Das heißt, es gibt verschiedene „Arten“ von Gleitzeit.

Bei der einfachen Gleitzeit ist es komplett egal, wann man seinen Arbeitstag beginnt, solange man seine 8 Stunden pro Tag arbeitet.

Die Gleitzeit mit Kernarbeitszeit legt einen bestimmten Zeitrahmen fest, in dem die Stunden vollbracht werden müssen.

Und dann wäre da noch die qualifizierte Gleitzeit. Bei dieser ist es die freie Entscheidung wie viele Stunden der Arbeitnehmer am Tag vollbringt, solange die vereinbarte wöchentliche/monatliche/jährliche Gesamtarbeitszeit eingehalten wird.

Vertrauensarbeitszeit

Bei der Vertrauensarbeitszeit steht die Erledigung der Aufgaben im Vordergrund, während die Präsenz eine untergeordnete Rolle spielt. Der Arbeitnehmer ist für die Gestaltung seiner Arbeitszeit selbstverantwortlich. Dennoch sollte auf die vertraglich vereinbarten Wochenstunden geachtet werden.

Schichtarbeit

Schichtarbeit bezeichnet den unterschiedlichen zeitlichen Einsatz der Arbeitnehmer. Das heißt du könntest in Früh-, Spät- oder sogar Nachtschicht eingesetzt werden. Allerdings gilt hier für minderjährige Azubis, dass sie keine Nachtarbeit übernehmen dürfen, sie müssen spätestens 23 Uhr ihre Arbeit niederlegen. Außerdem müssen zwischen den Schichten 12 Stunden frei sein.

Das Arbeitsrecht ist ein sehr spannendes und auch wichtiges Thema. Wenn du mehr über die Rechte und Pflichten als Azubis erfahren möchtest, dann schau doch mal hier vorbei: Rechte & Pflichten von Auszubildenden

Mehr über den Autor: Yasmin Yasmin macht eine Ausbildung zur Kauffrau für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen. Sie ist außerdem vielseitig interessiert, unter anderem an Videospielen, MakeUp und Spirituellem.