Rechte & Pflichten von Auszubildenden

Im heutigen Beitrag soll es um die Rechte, die ein Auszubildender besitzt und die Pflichten, die er erfüllen muss, gehen.

Pflichten

Beginnen wir mit den Pflichten der Azubis. Diese sind, genau wie die Rechte, in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen festgelegt und dienen im Wesentlichen dem Erreichen des  Ausbildungsziels.
Da ich euch nicht mit komplizierten Gesetzestexten langweilen möchte, versuche ich das ganze kurz zusammenzufassen. Im Wesentlichen hat der Azubi die Pflicht, die Aufgaben zu erfüllen, die ihm erteilt werden und alles dafür zu geben, seinen gewählten Beruf erfolgreich zu erlernen. Dies gilt für die Arbeit im Betrieb genauso wie für den Besuch der Berufsschule. Dies sollte jedoch selbstverständlich sein, denn das war auch während der Schulzeit nicht anders. Der Besuch der Berufsschule ist natürlich ebenfalls verpflichtend, da der Arbeitgeber die Azubis freistellt und diese auch während dieser Zeit ihre Ausbildungsvergütung erhalten. Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Einhalten von Vorschriften und Betriebsordnungen. Dazu gehören Dinge wie beispielsweise Rauchverbote, das Tragen von Schutzkleidung oder das Beachten einer Kleiderordnung. Auch das Vorlegen einer ärztlichen Bescheinigung im Krankheitsfall gehört zu den unabdingbaren Pflichten eines Auszubildenden, aber natürlich auch jedes anderen Arbeitnehmers.

Rechte

Doch kommen wir nun lieber zu den zahlreichen Rechten, die einem als Auszubildender zustehen, denn diese sind nicht weniger wichtig als die Pflichten. Das wichtigste zuerst: jeder Azubi hat das Recht auf eine angemessene Ausbildungsvergütung. Die Höhe variiert natürlich je nach gewähltem Beruf, und steigt in der Regel über die Dauer der Ausbildungszeit. Des Weiteren muss der Arbeitgeber alle benötigten Arbeitsmittel (Werkzeuge, Computer, Materialien etc.), die zum Absolvieren der Ausbildung nötig sind, ohne Einschränkung bereitstellen.
Ein entscheidender Punkt ist, dass Auszubildende keine Aufgaben erfüllen müssen, die nicht zum Erreichen des Ausbildungsziels dienen. Sollte es also vorkommen, dass das Sortieren von Akten, das Reinigen von Arbeitsplätzen oder das Blumengießen regelmäßig dem Azubi übertragen werden, hat dieser das Recht dies abzulehnen. Natürlich macht es trotzdem einen guten Eindruck, wenn man auch mal den Kaffee für die Kollegen kocht.
Auszubildende haben außerdem das Recht, das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 4 Wochen zu kündigen, sollte man merken, dass man sich doch anders orientieren möchte.
Des Weiteren gibt es die Möglichkeit eine Jugend – und Auszubildendenvertretung (JAV) zu bilden, wenn der Ausbildungsbetrieb bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Genaueres zu diesem Thema könnt ihr gern bei unserem entsprechenden Blogbeitrag nachlesen.    


Als kleinen Tipp kann ich euch noch mit auf den Weg geben, dass ihr immer darauf achten solltet, ob all das was euch zusteht auch korrekt umgesetzt wird und wenn dem nicht so ist, dann scheut euch nicht für eure Rechte zu kämpfen. Im Hinterkopf sollte man dabei aber immer haben, dass auch der Arbeitgeber stets ein Auge auf euch wirft und darauf bedacht sein wird, dass ihr euren Pflichten nachkommt.

Übrigens: Eine Übersicht über alle Rechte und Pflichten von Auszubildenden findet ihr in unserem Ratgeberteil. Schaut doch bei Interesse einfach mal vorbei.

Mehr über den Autor: Florian Florian absolviert eine Ausbildung zum Medienkaufmann und kann über jeden noch so flachen Witz lachen. Ab und an verköstigt er seine Kollegen auch mit Schokokuchen, den eigentlich seine Freundin gebacken hat. Gewusst wie!