Was ist die JAV?
Es gibt viele Möglichkeiten für Auszubildende, sich im eigenen Betrieb zu engagieren. Eine davon möchte ich euch im heutigen Beitrag ein wenig näherbringen: es geht um die Jugend - und Auszubildendenvertretung (JAV).
Zu Beginn sollte geklärt werden, was sich überhaupt hinter dem Begriff verbirgt. Die JAV ist die Interessenvertretung aller Jugendlichen Arbeitnehmer, also allen unter 18 Jahren sowie allen Auszubildenden unter 25 Jahren in einem Betrieb. Die JAV steht dabei in enger Verbindung zum Betriebsrat, denn dass ein solcher besteht, ist die Voraussetzung dafür, eine JAV wählen zu dürfen. Wählen und gewählt werden dürfen alle Personen, die dem oben beschriebenen Personenkreis angehören. Die Anzahl der JAV Mitglieder richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten im Betrieb. Die Wahl erfolgt alle zwei Jahre zwischen dem 1. Oktober und 30. November, folglich beträgt auch die Amtszeit 2 Jahre.
Mit der Wahl in die JAV wird man mit zahlreichen wichtigen Aufgaben betraut, erwirbt aber gleichzeitig die Befugnis zahlreiche Rechte wahrnehmen zu dürfen. Die Hauptaufgabe ist natürlich die Durchsetzung der Interessen aller Jugendlichen und Azubis im Betrieb und gegenüber dem Arbeitgeber. Wenn euch Dinge auffallen, die verbessert werden müssen oder die ihr gern neu einführen würdet, dann ist es die Aufgabe der JAV, diese Maßnahmen beim Betriebsrat oder dem Arbeitgeber zu beantragen. Dies gilt für viele Themen der Ausbildung, z.B. Weiterbildungen, Übernahme etc. Die JAV wacht auch darüber, dass Gesetze, wie das Jugendarbeitsschutzgesetz, eingehalten und die Rahmenbedingungen der Beschäftigung entsprechend geregelt werden. Natürlich handelt die JAV sehr vertraulich, d.h. wenn persönliche Probleme bestehen, die einer Lösung bedürfen, dann muss nicht die ganze JAV damit betraut werden, sondern z.B. nur der Vorsitzende. So ist schnelle und diskrete Hilfe garantiert, denn die JAV hat immer ein offenes Ohr für jeden.
Kommen wir nun zu den Rechten, die eine Mitgliedschaft in der JAV mit sich bringt. Mitglieder der Jugend - und Auszubildendenvertretung (meist der Vorsitzende) dürfen an Sitzungen des Betriebs – oder Personalrates teilnehmen. Dort werden immer die aktuellsten Entwicklungen eines Betriebs besprochen und diskutiert. Bei Themen die im Zusammenhang mit Auszubildenden oder der JAV stehen, hat der Vertreter sogar ein Stimmrecht bei Beschlüssen und Entscheidungen. Ein Vertreter der JAV darf auch bei Personalgesprächen mit Jugendlichen und Azubis teilnehmen und ebenfalls bei Neueinstellungen solcher, Meinungen und Bedenken äußern. Des Weiteren finden regelmäßig JAV-Versammlungen statt, auf der aktuelle Themen, Probleme und alles Weitere besprochen werden. Zu diesen Veranstaltungen darf die JAV auch Vertreter des Arbeitgebers, vom Betriebsrat oder beispielsweise von Gewerkschaften einladen. Um diese Veranstaltungen und alle anderen Aufgaben ordnungsgemäß erledigen zu können, stehen den JAV Mitgliedern Schulungen und Seminarteilnahmen zu, welche der Arbeitgeber bezahlen muss.
Das Wichtige dabei ist, dass die komplette JAV Tätigkeit während der Arbeitszeit stattfindet, d.h. es sind weder Gehaltseinbußen noch Mehrarbeitsstunden zu befürchten.
Wenn du gern tiefgründiger in die Themenwelt der JAV einsteigen möchtest und es dir Spaß macht für die Interessen deiner Kollegen einzutreten, du dich zur Zeit in Ausbildung befindest oder bald eine Lehre beginnst, dann denk doch einmal darüber nach, ob du dich nicht bei der nächsten JAV Wahl aufstellen lassen und deine Unterstützung in dieses sehr wichtige Gremium einbringen möchtest.