Mindestlohn für Azubis
Den Mindestlohn gab es bis jetzt nur für Arbeitnehmer, also Fachangestellte, jedoch nicht für Azubis. Das hat sich nun geändert. Seit dem 1. Januar 2020 gibt es einen gesetzlichen Mindestlohn für Auszubildende.
Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn für Azubis?
Seit 2020 bekam jetzt jeder, der eine Ausbildung anfing, mindestens 515 Euro (brutto). In den Folgejahren erhöhte sich die Mindestvergütung weiter. Seit 2021 bekommt jeder Azubi mindestens 550 Euro. 2022 sollen es 585 Euro sein und im Jahr darauf 620 Euro. Im zweiten, dritten und evtl. vierten Lehrjahr soll sich zusätzlich die Vergütung erhöhen, wie es auch sonst üblich ist. Azubis, die ihre Lehre vor 2020 begonnen haben, haben leider Pech und profitieren nicht mehr von dem neuen, gesetzlichen Mindestlohn.
Warum ist ein Mindestlohn für Azubis wichtig?
Laut Bundesagentur für Arbeit haben vor dem Jahr 2020 115.000 Azubis weniger als 500 Euro monatlich bekommen. Zieht man die steuerlichen Abgaben davon ab, bleiben einen letzten Endes weniger als 400 Euro. Wer während der Ausbildungszeit bei seinen Eltern wohnt, mag damit zurechtkommen. Wer jedoch von dem Geld noch Miete, Verpflegung und Fahrtkosten decken muss, kommt schnell ins Wanken. Der Mindestlohn soll das verhindern.
Außerdem werden dadurch einige Ausbildungsberufe wieder attraktiver gemacht, z. B. die Ausbildung zum Friseur, Schornsteinfeger oder Fleischer. Es ist schade, dass manche Ausbildungen an Glanz verlieren, nur weil sie einem weniger Geld bieten. Der Mindestlohn soll eine solide Grundlage für alle Auszubildenden sein und ermöglichen, dass sich junge Erwachsene frei und unabhängig vom Geld für ihren Traumberuf entscheiden können.
Und wenn der Mindestlohn trotzdem nicht ausreicht?
Wer seine Kosten trotzdem nicht decken kann, hat die Möglichkeit sich bei der Bundesagentur für Arbeit finanzielle Unterstützung zu holen. Das gibt es in Form der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Das steht dir zu, wenn der Ausbildungsbetrieb zu weit von deinen Eltern entfernt ist, um zu Hause wohnen zu bleiben. Die staatlichen Zuschüsse (wie die BAB) haben sich im Zuge der Einführung des Mindestlohns ebenfalls erhöht. Seit August 2020 hat sich der Höchstbetrag für Lebensunterhalt und Wohnen auf 723 Euro erhöht.
Fazit:
Der Mindestlohn für Azubis ist ein wichtiger Schritt in der Ausgestaltung der Ausbildungsberufe. Er macht viele Ausbildungen wieder attraktiv und bietet den Azubis die Grundlage, gut in der Arbeitswelt Fuß zu fassen.