Übernahme nach der Ausbildung: Worauf man achten sollte

Endlich geschafft! Ihr seid am Ende eurer Ausbildung angelangt und stellt euch die Frage: „Was nun?“. Im heutigen Blogbeitrag wollen wir euch ein paar Tipps geben, wie ihr mit der Situation umgehen könnt.

 

Im Idealfall bietet der Ausbildungsbetrieb eine Übernahme in ein festes Arbeitsverhältnis an. Kommt dieser nicht von allein auf euch zu, dann solltet ihr frühzeitig die Initiative ergreifen und selbst nachfragen, denn eine Übernahme kann durchaus auch ein halbes Jahr vor Ende der Ausbildung fixiert werden. Dabei solltet ihr euch auch nicht auf mündliche Zusagen verlassen, sondern euch dies nach Möglichkeit auch schriftlich bestätigen lassen. Wenn es soweit ist und ein Arbeitsvertrag vorliegt gibt es auch dort einige Punkte zu beachten:

 

  • Ist die Einstellung befristet oder unbefristet?
  • Wie hoch ist das monatliche Grundgehalt?
  • Wie viel Urlaubstage erhaltet ihr?
  • Welche Sonderkonditionen stehen euch zu?

 

Auch die Frage, ob ihr eine zweite Probezeit absolvieren müsst, steht im Raum. Scheut euch nicht zu fragen, ob der Arbeitgeber bereit ist diese zu streichen oder zumindest zu verkürzen, denn nach einer dreijährigen Ausbildung sollte man euch gut genug einschätzen und beurteilen können. Wenn all diese Fragen zu eurer Zufriedenheit geklärt sind, dann steht der Unterschrift nichts mehr im Wege. Auch für den Lebenslauf ist es positiv, wenn daran eine feste Übernahme verankert ist. Es bescheinigt euch gute Leistungen und Einsatz während der Ausbildung.


Solltet ihr andere Pläne haben, beispielsweise den Betrieb zu wechseln, eine zweite Ausbildung zu beginnen oder vielleicht sogar ein Studium, ist es trotzdem ratsam, das Stellenangebot anzunehmen, solange ihr keine andere feste Zusage habt. So könnt ihr euch ohne Druck bewerben und sondieren, welche Alternative die beste ist. In diesem Falle wäre eine Probezeit sogar ratsam, da ihr den Arbeitsvertrag somit unkomplizierter wieder kündigen könntet.


Solltet ihr kein Angebot erhalten, dann ist es Pflicht, sich spätestens 3 Monate vor Ende des aktuellen Arbeitsverhältnisses bei der Bundesagentur für Arbeit, arbeitslos zu melden. Dadurch besteht die Sicherheit auch bei diesem Szenario finanzielle Unterstützung zu erhalten. Um diesen Worst Case zu umgehen, sollte man sich also frühzeitig mit allen Möglichkeiten auseinandersetzen und sich bewusst nach Alternativen umschauen, sollte eure Wunschvorstellung (noch) nicht realisierbar sein. Nehmt euch Zeit zu entscheiden, welcher Weg der richtige ist, denn es kann durchaus sein dass sich eure Vorstellungen bzw. die Möglichkeiten, die zur Verfügung stehen, seit dem Ende der Schulzeit verändert haben und damit auch eure Ziele im Leben.

Mehr über den Autor: Florian Florian absolviert eine Ausbildung zum Medienkaufmann und kann über jeden noch so flachen Witz lachen. Ab und an verköstigt er seine Kollegen auch mit Schokokuchen, den eigentlich seine Freundin gebacken hat. Gewusst wie!