Wie verhalte ich mich bei einem Arbeitsunfall?
Wie verhalte ich mich bei einem Arbeitsunfall?
Eine kleine Unaufmerksamkeit reicht und schon ist ein Arbeitsunfall passiert, denn im Berufsalltag kann es trotz allerlei Vorsichtsmaßnahmen schnell zu einem Unfall kommen. Bei einem Arbeitsunfall bist du als Betroffener durch ein komplettes Betreuungs- und Entschädigungssystem der Unfallversicherungsträger abgesichert. Es gibt dennoch einige Dinge, die du bei einem Arbeitsunfall beachten solltest.
Was gilt als Arbeitsunfall?
Der Begriff Arbeitsunfall bezieht sich nicht allein auf Unfälle, die Beschäftigte während ihrer Arbeitstätigkeit erleiden. Er ist weiter gefasst, da sich der Kreis der Versicherten in der gesetzlichen Unfallversicherung im Laufe ihres Bestehens erweitert hat. Heute sind nicht nur Arbeitnehmer bei ihren beruflichen Tätigkeiten versichert, sondern auch Schülerinnen und Schüler während ihres Schulbesuchs, Kinder in einer Kindertagesstätte oder Menschen, die erste Hilfe nach einem Verkehrsunfall geleistet haben oder ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit nachgehen.
Wie muss man sich bei einem Arbeitsunfall verhalten?
Sobald sich ein Arbeitsunfall ereignet, ist die Personalabteilung dazu verpflichtet, den Vorfall zu bearbeiten und ihn bei der gesetzlichen Versicherung zu melden. Diese prüft, ob der Versicherungsschutz greift und wie hoch er ausfällt.
1. Erste Hilfe leisten und Rettungsdienst alarmieren
Bei einem Unfall am Arbeitsplatz sollten andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sofort erste Hilfe leisten und je nach Schwere des Unfalls den Rettungsdienst verständigen.
2. Dokumentation im Verbandbuch
Anschließend muss der Unfall oder die Verletzung am Arbeitsplatz oder auf dem Weg zur Arbeit im Verbandbuch dokumentiert werden. Falls es zu Spätfolgen bei der Verletzung kommt, hast du so etwas in der Hand, dass du der Unfallversicherung vorlegen kannst. So lassen sich auch später noch Leistungen geltend machen.
3. Durchgangsarzt aufsuchen
Ist der Arbeitsunfall minder schwer, sodass du nicht ins Krankenhaus musst, solltest du einen Durchgangsarzt aufsuchen. Dabei handelt es sich um medizinische Experten, die auf Arbeitsunfälle spezialisiert sind. Die Personalabteilung ist dazu verpflichtet dir den nächstgelegenen Durchgangsarzt mitzuteilen.
4. Unfallanzeige
Ist der Verletzte mehr als drei Tage lang arbeitsunfähig, muss der Arbeitgeber den Unfall melden und eine elektronische Unfallanzeige über das Portal der gesetzlichen Versicherungsträger übermitteln. Eine Anzeigepflicht besteht nach mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit oder dem Tod des Arbeitnehmers. Die Unfallmeldung muss innerhalb von drei Tagen nach dem Unfall erfolgen. Tödliche, schwere und Massenunfälle sind unmittelbar nach dem Unfall an die entsprechenden Stellen zu melden.
5. Meldung des Arbeitsunfalls
Ob der Unfall als Arbeitsunfall anerkannt wird, entscheidet der gesetzliche Unfallversicherungsträger, dem das Unternehmen angehört. An diese übermittelt das Personalmanagement die Unfallmeldung.