Arbeitslos melden nach der Ausbildung – Was muss ich beachten?

Viele junge Arbeitnehmer absolvieren ihre Ausbildung erfolgreich in einem Unternehmen und werden innerhalb der drei Jahre zu einem festen Bestandteil der Firma. Oft verhalten sie sich während ihrer Ausbildungszeit besonders vorbildlich, in der Hoffnung, nach der Ausbildung vom Unternehmen übernommen zu werden. Da jedoch nicht jede Firma ausreichend Kapazitäten für einen weiteren Mitarbeiter bietet, kann nicht jeder junge Arbeitnehmer übernommen werden. Was dann zu tun ist und wie der erste Besuch im Jobcenter verläuft, klärt der folgende Text.

Wem steht Hartz4 zu?

In der Gesellschaft hält sich hartnäckig das Gerücht, Hartz4- Empfänger würden nicht arbeiten. Aus diesem Grund schämen sich vor allem junge Arbeitnehmer, wenn sie auf die finanzielle Unterstützung des Staates zurückgreifen müssen. Diese Gerüchte und Vermutungen sind jedoch nicht korrekt. Grundsätzlich kann auch jeder Erwerbstätige, der seinen Lebensunterhalt nicht allein durch sein Einkommen bestreiten kann, Hartz4 beantragen. Leistungsberechtigt sind alle Personen, die:

  • Das 15. Lebensjahr vollendet und das Rentenalter noch nicht erreicht haben
  • Erwerbsfähig und hilfebedürftig sind
  • Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben

Da die alltäglichen Lebensunterhaltskosten, wie Miete oder Stromzahlungen, weiterhin bezahlt werden müssen, sollten junge Arbeitnehmer darüber nachdenken, Hartz4 zu beantragen. Da nach der Ausbildung jedoch in der Regel erstmals Hartz4 beantragt wird, sind viele junge Personen damit überfordert und wissen nicht was zu tun ist.

Im ersten Schritt sollte der Betroffene also klären, ob bei ihm tatsächlich eine Hilfebedürftigkeit vorliegt. Dazu müssen die Einkommens- und Vermögenswerte des potentiellen Hartz4-Empfängers betrachtet werden. Zum Einkommen zählen alle Einnahmen, die beispielsweise durch einen Job, einen Freiwilligendienst, durch Pachteinnahmen oder durch Kindergeld zufließen. Schmerzensgelder oder Zahlungen nach dem Bundesentschädigungsgesetzt sowie alle Leistungen, die im Zuge von Hartz4 gewährt werden, werden hingegen nicht zum relevanten Einkommen gerechnet. Beim Vermögen ist eine sogenannte Freigrenze zu beachten, welche nicht überschritten werden darf. Hierbei gibt es jedoch auch ein Schonvermögen, welches nicht vom ALG2-Empfänger angerechnet werden darf. Durch die Betrachtung der Einkommens- und Vermögenswerte kann dann wiederum errechnet werden, wem grundsätzlich Hartz4 zusteht und wem nicht.

Der erste Besuch beim Jobcenter

Hat man ein Recht auf Hartz4, folgt im nächsten Schritt der Weg zum Jobcenter. Hier erfolgt die Antragstellung, welche frühzeitig abgeschlossen werden sollte, um nicht über Wochen oder Monate auf die finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Die Bearbeitungszeit dauert in der Regel sechs Wochen, kann sich jedoch auch um einige Zeit verzögern. Daher ist es wichtig, sich  persönlich an das zuständige Jobcenter zu wenden. Handelt es sich um den ersten Besuch, werden  zunächst die Adressdaten aufgenommen und sich über die aktuelle Situation informiert. Folgende Unterlagen sollten bereitgehalten werden:

  • Personalausweis sowie einen gültigen Reisepass
  • Sozialversicherungsnummer bzw. Sozialversicherungsausweis

Nach dem Gespräch erhältst der Betroffene vom zuständigen Sachbearbeiter alle wichtigen Dokumente zur Antragstellung.

Die offizielle Antragstellung

Welche Formblätter benötigt werden, ist von den jeweiligen Lebensumständen abhängig. In jedem Fall werden jedoch der Hauptantrag, die Anlagen zu den Kosten für die Unterkunft und Heizung sowie die Anlagen zum Einkommen und zum Vermögen benötigt. Sind diese Dokumente vorhanden, erfolgt die offizielle Antragstellung. Hierbei sollte man in den Formularen auch Angaben zur Person, einer eventuell bestehenden Bedarfsgemeinschaft, den Einkommens-und Vermögensverhältnissen sowie zu eventuellen Einschränkungen oder Lebensumständen, die einen Mehrbedarf rechtfertigen würden und zu der aktuellen Wohnsituation machen. Der ausgefüllte und vollständige Hartz4-Antrag kann im Anschluss bei dem zuständigen Jobcenter abgegeben werden. Wie viel der Betroffene nun tatsächlich ausgezahlt bekommt, ist davon abhängig, welcher Regelbedarf gewährt wird und ob Anspruch auf einen oder mehrere zusätzliche Bedarfe besteht.

Weitere Informationen zum Thema „Hartz4 beantragen“ findest du hier. Zudem bietet das kostenlose Ratgeberportal www.hartz4.org viele weitere Ratgeber, Informationen und eBooks zu verschiedenen Themen, wie Hartz4-Finanzen, Jobcenter sowie Wohnung& Miete.

Bild: © Harald07 - Fotolia.com

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