Das erste eigene Geld

Ein paar der verdienten Euro wollen ja auch gut angelegt werden. Und wenn der künftige Chef und der Staat mitmachen, spart es sich einfacher.

Viele Auszubildende haben Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen, kurz auch oft VL genannt. Oft aus Unwissenheit werden diese sechs bis vierzig Euro, welche es zusätzlich zur Ausbildungsvergütung gibt, verschenkt.

Für den Erhalt des Geldes ist ein separater Sparvertrag notwendig. Viele Banken und Sparkassen bieten genau für VL spezielle Sparverträge an. Neben der Möglichkeit des Fondsparens gibt es die Bausparvariante. Letztere wird zusätzlich mit der Arbeitnehmersparzulage versüßt.

Eine frühe Altersvorsorge schon mit dem Ausbildungsstart kann das Kindergeld vom Staat retten. Die anrechenbare Einkünfte dürfen in der Ausbildung 7 680 Euro nicht übersteigen, ohne das das Kindergeld in Gefahr ist.

Mit Hilfe einer betrieblichen Altersvorsorge über Entgeldumwandlung lässt sich die kritische Grenze unterschreiten.

Beispiel:

Ein Auszubildender bekommt 8.500 Euro jährlich als Ausbildungsvergütung. Das Einkommen liegt damit über der gesetzlichen Grenze von 7 680 Euro.

Verwendet der Azubi allerdings monatlich 100 Euro, also 1 200 Euro jährlich, vom Bruttolohn für die Altersvorsorge, sinkt das anrechenbare Einkommen von 8 500 Euro auf 7 300 Euro und liegt damit wieder innerhalb der Einkommensgrenze für die Kindergeldzahlungen!

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