Ausbildung zum Pflegefachmann (m/w/d)
Tätigkeitsbeschreibung
Während der Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann lernen die Auszubildenden:
- die Gesundheit von Menschen aller Altersgruppen zu erhalten und zu fördern.
- fachkundige Beratung und Anleitung von Patienten und deren Angehörigen in gesundheits- und pflegerelevanten Fragen zu gewährleisten.
- kranke und pflegebedürftige Menschen zu betreuen und zu versorgen, einschließlich Unterstützung bei der Körperpflege, Nahrungsaufnahme, Bewegung und Ausscheidungen.
- individuelle Pflegepläne zu erstellen, durchgeführte Maßnahmen zu evaluieren und das pflegerische Handeln dem veränderten Pflegebedarf anzupassen.
- Menschen während des Sterbeprozesses zu begleiten und zu unterstützen sowie lebenserhaltende Sofortmaßnahmen einzuleiten.
- bei der medizinischen Diagnostik und Therapie zu assistieren und ärztlich angeordnete Tätigkeiten wie das Verabreichen von Medikamenten, Injektionen, Vorbereitung und Überwachung von Infusionen, Vorbereitung zu einer Operation und Wundversorgung selbstständig durchzuführen.
Die Ausbildung umfasst 2100 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht sowie 2500 Stunden praktische Ausbildung in stationären und ambulanten Einrichtungen des Gesundheitswesens. Der theoretische Unterricht wird in elf Curriculare Einheiten unterteilt und findet entsprechend des Bundesrahmenplanes für die generalistische Pflegeausbildung statt.