Brandenburgisches Oberlandesgericht

Duales Studium zum Rechtspfleger (m/w/d)

Duales Studium zum Rechtspfleger (m/w/d)

Tätigkeitsbeschreibung

Ausbildungsinhalte des dualen Studiums der Rechtspflege:

  • Gerichtliche Entscheidungen: Rechtspfleger/innen treffen eigenverantwortlich gerichtliche Entscheidungen und sind dabei nur dem Gesetz unterworfen.
  • Grundbuchrecht: Bearbeitung von Anträgen auf Eintragung von Eigentum, Hypotheken, Grundschulden und anderen Rechten.
  • Registergericht: Verantwortung für Eintragungen ins Handelsregister und andere öffentliche Register.
  • Nachlasssachen: Leitung von Terminen zur Testamentseröffnung und Erteilung von Erbscheinen.
  • Betreuungs- und Vormundschaftsrecht: Erteilung von Genehmigungen und Überwachung von Vormündern und Pflegern.
  • Insolvenzverfahren: Leitung des Verfahrens, Überwachung des Insolvenzverwalters und Leitung der Gläubigerversammlung.
  • Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung: Durchführung von Verfahren und Leitung von Gerichtsterminen.
  • Kostenfestsetzung: Durchführung nach abgeschlossenen Zivilverfahren.
  • Gerichtliches Mahnverfahren: Entscheidungen über Anträge auf Erlass von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden.
  • Strafverfahren: Überwachung der Vollstreckung von Strafen und Einziehung von Geldstrafen.
  • Justizverwaltung: Unterstützung des Gerichtsvorstands und Leitung von Verwaltungssachgebieten.
  • Revisoren- und Prüfungsaufgaben: Einsatz als Revisor/innen und Prüfungsbeamt/innen der Gerichtsvollzieher/innen.


Ablauf des Studiums:

  • 24-monatiges Studium an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin.
  • 12 Monate fachpraktische Ausbildung an Gerichten und Staatsanwaltschaften in Brandenburg.
  • Staatliches Prüfungsverfahren mit schriftlichem und mündlichem Examen.
  • Verleihung des akademischen Grades Diplom-Rechtspfleger/in nach Anerkennung der Diplom-Arbeit.

Voraussetzungen des Bewerbers

  • Bildungsabschluss:
    • Abitur / Fachhochschulreife
  • Besonderheiten:
    • Einstellungsvoraussetzungen:

      • Bewerber/innen müssen die Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder einen entsprechenden als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzen.
      • Im Zeitpunkt der Einstellung dürfen Bewerber/innen höchstens 39 Jahre alt sein. Die Höchstaltersgrenze gilt nicht für Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheines und in den Fällen des § 7 Absatz 2 des Soldatenversorgungsgesetzes.
      • Bewerber/innen müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
      • Bei gleicher Eignung werden Schwerbehinderte bevorzugt berücksichtigt.


      Gewünschte persönliche Voraussetzungen:

      • Ausgeprägte Entscheidungsfreude
      • Sehr gute Auffassungsgabe
      • Hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein
      • Belastbarkeit
      • Kritik- und Konfliktfähigkeit
      • Flexibilität
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