Ausbildung zum Justizfachwirt (m/w/d)
Tätigkeitsbeschreibung
Während der Ausbildung lernen die Auszubildenden:
- büroorganisatorische, verwaltende und rechtsanwendende Aufgaben zu übernehmen,
- eng mit Richterinnen und Richtern zusammenzuarbeiten,
- in unterschiedlichen Rechtsgebieten wie Strafprozess-, Zivilprozess-, Zwangsvollstreckungs-, Insolvenz-, Ehe- und Familienrecht tätig zu sein,
- moderne Informations- und Kommunikationstechniken zu nutzen.
Zu den spezifischen Tätigkeiten gehören:
- Bearbeitung von Posteingängen und -ausgängen,
- Berechnen, Vermerken und Überwachen von Fristen,
- Erteilen von Auskünften,
- Anordnung von Zustellungen und Ladungen,
- Fertigung von Schriftstücken,
- Aufnahme von Anträgen, Rechtsmitteln, Rechtsbehelfen und Erklärungen,
- Verwaltung der gerichtlichen Zahlstelle,
- Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen.
Die Ausbildung dauert zwei Jahre und ist in eine 10-monatige fachtheoretische Unterweisung sowie eine 14-monatige fachpraktische Ausbildung unterteilt. Das theoretische Wissen wird an der Justizakademie vermittelt, während die Praxis in verschiedenen Abteilungen eines Amtsgerichts sowie bei einer Staatsanwaltschaft und einem Landgericht erfolgt.
Am Ende der Ausbildung steht ein staatliches Prüfungsverfahren, das aus einem schriftlichen Teil mit sechs Klausuren und einer mündlichen Prüfung besteht.