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Ausbildung zum Pflegefachmann (m/w/d)

Ausbildung zum Pflegefachmann (m/w/d)

Tätigkeitsbeschreibung

Werden Sie Profi in der Pflege von Menschen aller Altersstufen

Pflegen bedeutet heute, Menschen allen Alters in ihrem Lebensabschnitt und ihrer individuellen Lebenssituation zu unterstützen. Pflegefachmann ist ein Beruf, der von Ihnen ein hohes Maß an sozialer Kompetenz, Verantwortungsbewusstsein und Selbstständigkeit voraussetzt, der aber auch viele Vorteile bietet: Sie erlernen einen abwechslungsreichen und erfüllenden sozialen Beruf, der langfristig Sicherheit bietet.

Mit der ganzheitlichen Ausbildung zum Pflegefachmann verfügen Sie über aktuelle pflegewissenschaftliche, medizinische und weitere bezugswissenschaftliche Erkenntnisse. Sie erwerben umfangreiche berufliche generalistische Handlungskompetenzen für die selbstständige, umfassende und prozessorientierte Pflege von Menschen in akut und dauerhaft stationären sowie ambulanten Pflegesituationen.

Ausbildung & Karriere

Die Pflege umfasst in diesem Rahmen präventive, kurative, rehabilitative, palliative und sozialpflegerische Maßnahmen zur Erhaltung, Förderung, Wiedererlangung oder Verbesserung der physischen und psychischen Situation der zu Pflegenden. Sie schließt die Beratung und Anleitung sowie die Begleitung am Lebensende ein. Als Pflegefachmann können Sie den individuellen Pflegebedarf erheben und feststellen sowie den Pflegeprozess organisieren, gestalten und steuern. Außerdem sind Sie in der Lage, die Qualität der Pflege zu analysieren und zu evaluieren sowie deren Sicherung und Entwicklung zu verantworten.

Ein Pflegeberuf mit vielen Vorteilen:

  • EU-weite Anerkennung
  • Einheitlicher Berufsabschluss mit Wahlmöglichkeit vertiefender Schwerpunkte
  • Sofortige Einsatzmöglichkeit in allen Bereichen und Einrichtungen der Pflege
  • Mit Ausbildungsvergütung, ohne Schulgebühren
  • Hochschulische Ausbildung zum Pflegefachmann möglich

Ausbildungsinhalte

Die theoretische Ausbildung basiert auf einem schulinternen Curriculum, dessen Grundlage die Empfehlungen des Rahmenlehrplans bilden. Die Ausbildung beinhaltet die Vermittlung von Wissen in fünf Kompetenzbereichen:

  1. Pflegeprozess und Pflegediagnostik in akuten und dauerhaften Pflegesituationen verantwortlich planen, organisieren, gestalten, durchführen, steuern und evaluieren.

  2. Kommunikation und Beratung personen- und situationsbezogen gestalten.

  3. Intra- und interprofessionelles Handeln in unterschiedlichen systemischen Kontexten verantwortlich gestalten und mitgestalten.

  4. Das eigene Handeln auf der Grundlage von Gesetzen, Verordnungen und ethischen Leitlinien reflektieren und begründen.

  5. Das eigene Handeln auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen und berufsethischen Werthaltungen und Einstellungen reflektieren und begründen.

Die praktische Ausbildung wird auf der Grundlage eines vom Träger zu erstellenden Ausbildungsplans durchgeführt. Träger der praktischen Ausbildung können sein: Krankenhäuser, Kliniken, stationäre sowie ambulante Pflegeeinrichtungen. Die praktische Ausbildung gliedert sich in Pflichteinsätze, Vertiefungseinsätze sowie weitere Einsätze. Die Pflichteinsätze werden durchgeführt in stationären Einrichtungen der allgemeinen Akutpflege, der allgemeinen Langzeitpflege und der allgemeinen Langzeitpflege und der allgemeinen ambulanten Akut- und Langzeitpflege.

Die Pflichteinsätze in den speziellen Bereichen können in der pädiatrischen, der allgemein-, geronto-, kinder- oder jugendpsychiatrischen Versorgung durchgeführt werden. Weitere Einsätze sind auch in anderen Einrichtungen möglich. Der Vertiefungseinsatz wird beim Träger der praktischen Ausbildung in einem der Bereiche, in denen bereits ein Pflichteinsatz stattgefunden hat, absolviert.

DIESE AUSBILDUNG IST SCHULGELDFREI!

Voraussetzungen des Bewerbers

  • Bildungsabschluss:
    • Realschule
  • Besonderheiten:
    • Zugangsvoraussetzungen

      • Mittlerer Schulabschluss oder
      • Erfolgreicher Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung oder
      • Hauptschulabschluss bzw. gleichwertige Schulausbildung und
        - eine erfolgreich abgeschlossene, zweijährige Berufsausbildung oder
        - eine erfolgreich abgeschlossene landesrechtlich geregelte Assistenz-
        - oder Helferausbildung in der Pflege von mindestens einjähriger Dauer, die von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2012 und von der Gesundheitsministerkonferenz 2013 die Mindestanforderungen zu Assistenz- und Helferberufen in der Pflege erfüllt oder
        - Abschluss als Pflegefachhelfer (Altenpflege), Pflegefachhelfer (Krankenpflege)
      • Zuverlässigkeitsnachweis
      • Gesundheitliche Eignung
      • Nachweis der erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache

       

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