Ausbildung zum Polizeivollzugsbeamten (m/w/d) der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegamt
Tätigkeitsbeschreibung
Zu den Aufgaben der Polizei in Sachsen-Anhalt zählen:
- die Abwehr von Gefahren
- die Verhütung von Straftaten
- Unfallaufnahme/ Erforschung von Unfallursachen
- die Hilfestellung (Vollzugshilfe) für andere Behörden und
- die Ermittlung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
Karrieremöglichkeiten:
zukünftig kann der Einsatz erfolgen:
- im Streifendienst
- im Kriminaldienst
- in der Landesbereitschaftspolizei, auch als Taucher oder im Flugdienst
- in der Wasserschutzpolizei
- im Landeskriminalamt, hier auch in Spezialeinheiten
- in einer Diensthundführereinheit
Einstellungsvoraussetzungen:
In den Polizeivollzugsdienst kann eingestellt werden, wer
- Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum besitzt, Menschen mit und ohne Migrationshintergrund mit einer Niederlassungserlaubnis in Deutschland
- die Gewähr dafür bietet, dass er oder sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,
- gerichtlich nicht bestraft ist (ggf. Einstellungshemmnis bei laufenden Ermittlungs-/Strafverfahren),
- in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt,
- polizeidiensttauglich ist,
- nach der Gesamtpersönlichkeit für die angestrebte Laufbahn geeignet erscheint,
- mindestens 160 cm groß ist.