Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt

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ARBEITGEBER

Ausbildung zum Polizeivollzugsbeamten (m/w/d) der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegamt

Ausbildung zum Polizeivollzugsbeamten (m/w/d) der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegamt

Tätigkeitsbeschreibung

Zu den Aufgaben der Polizei in Sachsen-Anhalt zählen:

  • die Abwehr von Gefahren
  • die Verhütung von Straftaten
  • Unfallaufnahme/ Erforschung von Unfallursachen
  • die Hilfestellung (Vollzugshilfe) für andere Behörden und
  • die Ermittlung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

Karrieremöglichkeiten:

zukünftig kann der Einsatz erfolgen:

  • im Streifendienst
  • im Kriminaldienst
  • in der Landesbereitschaftspolizei, auch als Taucher oder im Flugdienst
  • in der Wasserschutzpolizei
  • im Landeskriminalamt, hier auch in Spezialeinheiten
  • in einer Diensthundführereinheit

Einstellungsvoraussetzungen:

In den Polizeivollzugsdienst kann eingestellt werden, wer

  • Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum besitzt, Menschen mit und ohne Migrationshintergrund mit einer Niederlassungserlaubnis in Deutschland
  • die Gewähr dafür bietet, dass er oder sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,
  • gerichtlich nicht bestraft ist (ggf. Einstellungshemmnis bei laufenden Ermittlungs-/Strafverfahren),
  • in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt,
  • polizeidiensttauglich ist,
  • nach der Gesamtpersönlichkeit für die angestrebte Laufbahn geeignet erscheint,
  • mindestens 160 cm groß ist.

Voraussetzungen des Bewerbers

  • Bildungsabschluss:
    • Realschule / erweiterter Realschulabschluss / Abitur / Fachhochschulreife / Hauptschulabschluss mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung
  • Führerschein erforderlich?
    • wünschenswert
  • Führerscheinklasse
    • B
  • Besonderheiten:
    • Lebensalter:

      • am Tag der Einstellung mindestens 16 Jahre, aber noch nicht 37,5 Jahre alt
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