GWG Halle-Neustadt mbH

Ausbildung zum Immobilienkaufmann (m/w/d)

Ausbildung zum Immobilienkaufmann (m/w/d)

Tätigkeitsbeschreibung

Ganz einfach gesagt: Immoprofis vermitteln, vermieten und verwalten Gebäude und Grundstücke. 

Sie organisieren und begleiten Bauvorhaben. Sie erstellen Bau- und Betriebskostenabrechnungen, Wirtschafts -und Finanzpläne und beraten Mieter und Eigentümer. Und sie sorgen dafür, dass sich Menschen zuhause fühlen. 

Zum Teil besteht die Arbeit aus Bürotätigkeiten, du bist aber auch draußen unterwegs, führst viele Gespräche und lernst die verschiedensten Menschen kennen.

Es ist der Mix aus Büro und Kundenkontakt, aus Theorie und Praxis, aus kaufmännischen, rechtlichen und sozialen Inhalten sowie technischen Grundkenntnissen, der diesen Job spannend macht.   

Als anerkannter Ausbildungsbetrieb stellt die GWG Halle-Neustadt zwei Auszubildende ein. Deine Ausbildung dauert bei uns drei Jahre. Die Ausbildung findet im Dualen System, also in der Berufsschule sowie bei uns im Betrieb statt. 

Tätigkeiten:

  • Kennenlernen des Unternehmens, der Abteilungen und des Wohnungsbestandes 
  • Bewirtschaftung von Häusern und Wohnungen 
  • grundlegende Aufgaben eines Kundenbetreuers/ beraters im wohnungswirtschaftlichen Bereich, d.h. Bearbeitung von Mieterfragen aller Art 
  • Kennenlernen Mietenbuchhaltung
  • Betreuung unserer Mieter
  • Kennenlernen Vermietungsgeschäft
  • Umgang mit betriebsinterner Software

Voraussetzungen des Bewerbers

  • Bildungsabschluss:
    • Realschule / erweiterter Realschulabschluss / Abitur / Fachhochschulreife / Schulnoten: Deutsch 2, Mathematik 2, Englisch 3, Notendurchschnitt nicht schlechter als 3
  • Führerschein erforderlich?
    • wünschenswert
  • Besonderheiten:
      • Kontaktfreudigkeit
      • Engagement und Einsatzbereitschaft
      • Kommunikations-und Teamfähigkeit
      • Freude am Umgang mit Menschen    

Wir bieten

  • eine fundierte Ausbildung
  • verschiedene, spannende Einsatzgebiete
  • zusätzlicher Gehaltsbonus bei guten Noten
  • Weihnachts- und Urlaubsgeld
  • Sonderurlaub zur Prüfungsvorbereitung
  • mindestens eine garantierte Übernahme bis zu jeweiligen Jahresende

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