Ausbildung im Allgemeinen Justizvollzugsdienst (AVD)
Tätigkeitsbeschreibung
Ausbildungsabschnitte:
- berufspraktische Einführung (ein Monat),
- erster fachtheoretischer Ausbildungsteil - Grundlehrgang (drei Monate),
- berufspraktische Ausbildung (16 Monate) und
- zweiter fachtheoretischer Ausbildungsteil - Fachlehrgang - (drei Monate) mit anschließender Laufbahnprüfung.
Ausbildungsbereiche und Lehrgangsinhalte:
- Vollzugsgestaltung, einschließlich ihrer pädagogischen und psychologischen Grundlagen,
- Vollzugsrecht; Straf- und Strafverfahrensrecht,
- Vollzugsorganisation und -verwaltung,
- Berufspraxis,
- öffentliches Dienstrecht einschließlich Personalvertretungsrecht,
- staatsbürgerliche Bildung,
- berufsspezifische Konfliktbewältigung und Selbstverteidigung, Waffenkunde und Waffengebrauch sowie Sportunterricht.
Prüfung:
Die Ausbildung wird mit der Laufbahnprüfung abgeschlossen. Die Laufbahnprüfung besteht aus insgesamt vier schriftlichen Arbeiten aus den vorgenannten Bereichen und einer mündlichen Prüfung.
Ernennung:
Nach erfolgreicher Laufbahnprüfung und nach Ablauf des Vorbereitungsdienstes erfolgt unter der Ernennung zum Obersekretär im Justizvollzugsdienst oder zur Obersekretärin im Justizvollzugsdienst die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe.
Probezeit:
Die regelmäßige Probezeit dauert drei Jahre. Die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit erfolgt nach der Beendigung der vorgeschriebenen Probezeit.
Aufgaben:
Behandlung der Gefangenen
Betreuung der Gefangenen, Mitgestaltung des Vollzugsalltages, Freizeitangebote initiieren, fördern und leiten (zum Beispiel als Sportübungsleiter/-in), Mitwirkung beim Kommunikationstraining (beispielsweise in Gruppengesprächen), Mitwirkung bei der Entlassungsvorbereitung, Mitarbeit in Therapiegruppen, Verhaltensbeobachtung, Konfliktbewältigung, Mitwirkung bei der Gestaltung des Vollzugsplanes und Mitwirkung bei der Aus- und Fortbildung der Gefangenen (zum Beispiel in schulischen und beruflichen Aus- und Fortbildungsgängen).
Beaufsichtigung und sicher Unterbringung der Gefangenen
Haftraumkontrollen, Besuchsüberwachung, Brief- und Paketkontrolle, Überwachung und Bedienung der vorhandenen Sicherheitsanlagen und Überwachung und Kontrolle des gesamten Arbeits- und Organisationsablaufs der Anstalt.
Versorgung der Gefangenen
Essenausgabe und Versorgung der Gefangenen mit Dingen des täglichen Bedarfs.
Führungsaufgaben
Hierzu gehören: Dienstplangestaltung, Leitung des Allgemeinen Justizvollzugsdienstes, Leitung von Kammer und Küche sowie die Ausbildungsleitung.