Justizvollzug Sachsen-Anhalt

Ausbildung im Allgemeinen Justizvollzugsdienst (AVD)

Ausbildung im Allgemeinen Justizvollzugsdienst (AVD)

Tätigkeitsbeschreibung

Ausbildungsabschnitte:

  • berufspraktische Einführung (ein Monat),
  • erster fachtheoretischer Ausbildungsteil - Grundlehrgang (drei Monate),
  • berufspraktische Ausbildung (16 Monate) und
  • zweiter fachtheoretischer Ausbildungsteil - Fachlehrgang - (drei Monate) mit anschließender Laufbahnprüfung.

Ausbildungsbereiche und Lehrgangsinhalte:

  • Vollzugsgestaltung, einschließlich ihrer pädagogischen und psychologischen Grundlagen,
  • Vollzugsrecht; Straf- und Strafverfahrensrecht,
  • Vollzugsorganisation und -verwaltung,
  • Berufspraxis,
  • öffentliches Dienstrecht einschließlich Personalvertretungsrecht,
  • staatsbürgerliche Bildung,
  • berufsspezifische Konfliktbewältigung und Selbstverteidigung, Waffenkunde und Waffengebrauch sowie Sportunterricht.

Prüfung:
Die Ausbildung wird mit der Laufbahnprüfung abgeschlossen. Die Laufbahnprüfung besteht aus insgesamt vier schriftlichen Arbeiten aus den vorgenannten Bereichen und einer mündlichen Prüfung.

Ernennung:
Nach erfolgreicher Laufbahnprüfung und nach Ablauf des Vorbereitungsdienstes erfolgt unter der Ernennung zum Obersekretär im Justizvollzugsdienst oder zur Obersekretärin im Justizvollzugsdienst die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe.

Probezeit:
Die regelmäßige Probezeit dauert drei Jahre. Die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit erfolgt nach der Beendigung der vorgeschriebenen Probezeit.

 

Aufgaben:

Behandlung der Gefangenen

Betreuung der Gefangenen, Mitgestaltung des Vollzugsalltages, Freizeitangebote initiieren, fördern und leiten (zum Beispiel als Sportübungsleiter/-in), Mitwirkung beim Kommunikationstraining (beispielsweise in Gruppengesprächen), Mitwirkung bei der Entlassungsvorbereitung, Mitarbeit in Therapiegruppen, Verhaltensbeobachtung, Konfliktbewältigung, Mitwirkung bei der Gestaltung des Vollzugsplanes und Mitwirkung bei der Aus- und Fortbildung der Gefangenen (zum Beispiel in schulischen und beruflichen Aus- und Fortbildungsgängen).

Beaufsichtigung und sicher Unterbringung der Gefangenen

Haftraumkontrollen, Besuchsüberwachung, Brief- und Paketkontrolle, Überwachung und Bedienung der vorhandenen Sicherheitsanlagen und Überwachung und Kontrolle des gesamten Arbeits- und Organisationsablaufs der Anstalt.

Versorgung der Gefangenen

Essenausgabe und Versorgung der Gefangenen mit Dingen des täglichen Bedarfs.

Führungsaufgaben

Hierzu gehören: Dienstplangestaltung, Leitung des Allgemeinen Justizvollzugsdienstes, Leitung von Kammer und Küche sowie die Ausbildungsleitung.

 

Voraussetzungen des Bewerbers

  • Bildungsabschluss:
    • Hauptschule / Realschule
  • Besonderheiten:
    • Grundvoraussetzungen

      In den Vorbereitungsdienst des Allgemeinen Justizvollzugsdienstes kann eingestellt werden, wer

      • die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Übernahme in das Beamtenverhältnis erfüllt,
      • am Einstellungstag das 18. Lebensjahr erreicht hat und nicht älter als 37 Jahre ist,
      • über einen Realschulabschluss oder einen Hauptschulabschluss mit einer abgeschlossenen, für den Justizvollzug förderlichen Berufsausbildung verfügt oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweist,
      • Deutsche beziehungsweise Deutscher im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes ist oder im Besitz einer Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder im Besitz eines Migrationshintergrundes mit Niederlassungserlaubnis in Deutschland ist,
      • für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,
      • gerichtlich nicht bestraft ist,
      • ein Leben in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen führt,
      • die Eignung für die angestrebte Laufbahn besitzt,
      • über das Vorliegen der Justizvollzugsdiensttauglichkeit im ärztlichen Sinne verfügt.

       

      Ärztliche Mindesvoraussetzungen

      • kein Unter- bzw. Übergewicht im Verhältnis zum Körperbau (Body-Mass-Index 18 – 27,5),
      • keine auffälligen Hautveränderungen (große Narben),
      • Tätowierungen im Sichtbereich können nach Einzelfallprüfung ein Einstellungshindernis sein,
      • gesundes Sehorgan,
      • Sehleistung ohne Brille oder Sehhilfe:
        mindestens 50 %, wenn das 20. Lebensjahr noch nicht vollendet ist,
        mindestens 30 %, wenn das 20. Lebensjahr vollendet ist,
      • keine störenden Sprachfehler,
      • saniertes Gebiss (keine totalen Prothesen oben oder unten),
      • stabile Kreislaufverhältnisse (normale Blutdruckwerte, keine Herzkrankheiten),
      • keine auffällige Schilddrüsenvergrößerung,
      • funktionstüchtige Organe,
      • keine ständige Medikamenteneinnahme, außer Verhütungsmittel.
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