Vorbereitungsdienst der Beamtenlaufbahn des Rechtspfleger- und Justizverwaltungsdienstes als duales Studium
Tätigkeitsbeschreibung
Der Rechtspfleger nimmt die ihm durch das Rechtspflegergesetz übertragenen Aufgaben wahr. Er ist als selbstständiges Organ der Rechtspflege bei seinen Entscheidungen nur dem Gesetz unterworfen und sachlich unabhängig. Die Tätigkeit des Rechtspflegers erstreckt sich auf sämtliche Rechtsgebiete der streitigen und freiwilligen Gerichtsbarkeit, z.B.: Zivilgerichtsbarkeit (Erlass von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen, Zwangsversteigerung von Grundstücken, Entscheidungen über Kostenfestsetzungsanträge von Prozessparteien), Freiwillige Gerichtsbarkeit (Testamentseröffnung, Erteilung von Erbscheinen bei gesetzlicher Erbfolge, Überwachung der Tätigkeit von Vormündern, Pfleger/innen und Betreuer/innen, Entscheidungen über Anträge auf Eintragungen im Grundbuch und im Handelsregister), Strafvollstreckung (Vollstreckung von Freiheits- und Geldstrafen) und Justizverwaltungssachen (Geschäftsleitung eines Gerichts, Personalsachbearbeitung).