Das Unternehmen
Das Thüringer Oberlandesgericht ist auf Landesebene das höchste Gericht der Ordentlichen Gerichtsbarkeit, also für Zivil-, Familien- und Strafverfahren sowie für die Freiwillige Gerichtsbarkeit (zu der z. B. Nachlassangelegenheiten und Grundbuchsachen gehören). In der Ordentlichen Gerichtsbarkeit in Thüringen sind über 2.000 Menschen an 23 Amtsgerichten, 4 Landgerichten und einem Oberlandesgericht beschäftigt.
An insgesamt 36 Standorten arbeiten rund 400 Richterinnen und Richter, über 460 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, etwa 800 Urkundsbeamtinnen und Urkundsbeamte auf den Geschäftsstellen, rund 160 Wachtmeister, 65 Sozialarbeiterinnen und Bewährungshelfer sowie rund 125 Gerichtsvollzieher. Sie alle wirken mit, damit an den Thüringer Amts- und Landgerichten und dem Oberlandesgericht Recht gesprochen und durchgesetzt werden kann.
Nähere Informationen zu den einzelnen Amtsgerichten und Landgerichten finden sie unter: http://www.thueringen.de/th4/olg/