Ablauf der IHK-Abschlussprüfungen
Du stehst am Ende der Berufsausbildung? Dann wird es ernst: In schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfungen musst du nachweisen, welche beruflichen Kompetenzen und Fähigkeiten du erworben hast. Bundesweit werden alljährlich vor nahezu 28.000 IHK-Prüfungsausschüssen rund 290.000 Abschlussprüfungen abgelegt. Abschlussprüfungen bestehen in fast allen Ausbildungsberufen aus einem Kenntnisteil und einem Fertigkeitsteil, wobei bei den kaufmännischen Berufen von den Fallbezogenen Fachgesprächen/ Praktischen Übungen von der Mündlichen Prüfung gesprochen wird.
Beispiel eines Prüfungsablaufes:
Da die berufsspezifischen Unterschiede sehr groß sind, kann ich an dieser Stelle nur ein Beispiel für einen Prüfungsablauf geben.
- Abstimmung bundeseinheitlicher Prüfungstermine für die Kenntnisprüfungen und deren Bekanntgabe.
- Ermittlung der zur Prüfung anstehenden Auszubildenden aus dem "Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse".
- Versenden der Anmeldeformulare an die Ausbildungsbetriebe mit Hinweis auf den Anmeldeschlusstermin.
- Registrieren der laufend eingehenden Anmeldungen bis zum Anmeldeschlusstermin und Eingabe von veränderten Daten (z. B. Anschriftenänderungen) sowie Nachforderung von fehlenden Angaben (z. B. bei kaufmännischen Berufen - die Warengruppen).
- Zulassen der Bewerber, welche die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
- Arbeitsunterlagen für die Prüfungsausschüsse zusammenstellen.
- Versenden der Einladungen an die Prüfungsteilnehmer.
- Durchführung der Kenntnisprüfung.
- Auswertung der schriftlichen Prüfungsarbeiten (teils durch zentrale EDV-Auswertung, teils durch die Prüfungsausschüsse).
- Bei EDV-Auswertung Übergabe der vorläufigen Ergebnisse an die Prüfungsausschüsse.
- Erstellen der Ablaufpläne für die Mündliche Prüfung bzw. Arbeitsproben.
- Festlegung und Einladung zu mündlichen Ergänzungsprüfungen.
- Abnahme der Fertigkeitsprüfungen/Praktische Übungen.
- Protokollführung während den Prüfungsabläufen.
- Erfassung der Gesamtergebnisse und rechnerische Überprüfung.
- Ausfertigung und Versendung der Zeugnisse bzw. des Bescheides über die nichtbestandene Prüfung (ggf. Rechtsmittelbelehrung).
Mach dir am besten zu Beginn der Prüfung ein Bild, wie die Prüfungen bei dir ablaufen werden. Damit bist du auf der sicheren Seite, falls es Sonderregelungen geben sollte.