Alles rund um den Ausbildungsvertrag
Liegen schon zahlreiche Vorstellungsgespräche und Auswahltests hinter dir? Und hast du endlich von einem Unternehmen eine Zusage erhalten? Dann folgt jetzt der Abschluss eines Ausbildungsvertrages. Was du dabei alles beachten musst erfährst du hier.
Vor Ausbildungsbeginn erhältst du von deinem Arbeitsgeber einen Ausbildungsvertrag. Dieser muss laut §11 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) schriftlich vorliegen und nicht elektronisch. Den Vertrag unterschreibst du, wenn du volljährig bist, selbst. Falls du Minderjährig bist unterschreiben ihn deine Erziehungsberechtigten.
Bevor du den Vertrag unterschreibst bzw. unterschreiben lässt, solltest du ihn dir gründlich durchlesen und auf unzulässige Angaben prüfen.
Die folgenden Punkte muss dein Ausbildungsvertrag enthalten:
- Art, sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung
- Beginn und Dauer der Ausbildung
- Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit
- Dauer der Probezeit
- Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung
- Dauer des Urlaubs
- Voraussetzungen und Bedingungen zur Kündigung
- Hinweise auf Tarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen
Die folgenden Punkte darf dein Ausbildungsvertrag nicht enthalten:
- Zahlung von Vertragsstrafen (z.B. wenn du kündigen möchtest)
- Es wird ausgeschlossen, dass du von deiner Seite aus den Vertrag kündigen kannst
- Jede Form von Entgelt, die du für deine Ausbildung bezahlen sollst (z.B. Arbeitsmittel, Zusatzkurse)
- Irgendwelche Angaben, dass du nach der Ausbildung deinen angestrebten Beruf nicht oder nur eingeschränkt ausüben darfst
- Nach Abschluss der Ausbildung musst du im Unternehmen bleiben (Ausnahme wäre, wenn es sich 6 Monate vor Abschluss der Ausbildung um deine Übernahme handelt)
- Es dürfen keine Schadensersatzsprüche an dich gestellt werden, die vorab eingeschränkt, ausgeschlossen oder durch Pauschalbeträge reguliert sind
Nachdem du sichergestellt hast, dass alle Angaben in deinem Ausbildungsvertrag rechtens sind, unterschreibst du ihn. Denn nur durch eine handschriftliche Unterschrift von dir und deinem Arbeitgeber ist der Vertrag rechtsgültig. Wichtig ist auch, dass du zwei Exemplare des Vertrages zum Unterschreiben erhältst. Eines behältst du und das Andere bekommt dein Arbeitgeber.