ASG-Anerkannte Schulgesellschaft mbH

Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher (m/w/d)

Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher (m/w/d)

Tätigkeitsbeschreibung

Während der Ausbildung zum Erzieher (m/w/d) lernen die Auszubildenden, Kinder und Jugendliche und jungen Erwachsenen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu unterstützen. Die Ausbildung kombiniert theoretische und praktische Inhalte, um eine umfassende Qualifikation zu gewährleisten.

  • Die Ausbildung erfolgt im Wechsel zwischen Praxis- und Seminarwochen, um eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis zu gewährleisten.
  • Die Auszubildenden lernen, wie sie positive Lebensbedingungen für junge Menschen schaffen können.
  • Es wird Wert auf Praxis- und Selbstreflexion gelegt, um die Qualität der Ausbildung zu sichern.


Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Abschlussprüfung ab, die zur staatlichen Anerkennung als Erzieher*in führt. Zudem erhalten Sie den Titel „Bachelor professional im Sozialwesen“.

Nach der Ausbildung stehen den Absolventen vielfältige Beschäftigungsmöglichkeiten offen, darunter:

  • Kindertagesstätten (einschließlich Krippe und Hort)
  • Grund- und Förderschulen
  • Jugendzentren und Freizeiteinrichtungen
  • Erziehungs- und Familienberatungsstellen
  • Kinder- und Rehabilitationskliniken
  • Jugendsozialarbeit
  • Wohnstätten für Kinder und Jugendliche
  • Sozialarbeit an Schulen
  • Hilfen zur Erziehung, z.B. Wohnstätten für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Voraussetzungen des Bewerbers

  • Bildungsabschluss:
    • Realschule / erweiterter Realschulabschluss / Abitur / Fachhochschulreife
  • Besonderheiten:
      • Fachhochschulreife oder allgemeine Hochschulreife
      • Fachoberschulreife oder gleichwertiger Schulabschluss (z.B. Realschulabschluss) und
      • abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (z.B. SozAss.)
      • abgeschlossene nicht einschlägige Berufsausbildung (z.B. Einzelhandelskaufmann:frau, Bürokaufmann:frau, Friseur:in)
      • einschlägige Berufstätigkeit von mind. 4 Jahren mit mind. 20h/Woche (z.B. Erzieherhelfer:in)
      • Anstellungsverhältnis für die Ausbildung als Erzieher*in mit mindestens 20 Stunden pro Woche
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