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Ausbildung zum Erzieher - berufsbegleitend (m/w/d)

Ausbildung zum Erzieher - berufsbegleitend (m/w/d)

Tätigkeitsbeschreibung

Haben Sie Lust auf einen Beruf, bei dem die Kleinen das Größte sind?

Dann begleiten Sie als Erzieher unsere nächste Generation auf dem Weg des Erwachsenwerdens. Als verlässliche Bezugsperson fördern Sie im Rahmen Ihrer pädagogischen Arbeit die körperliche, geistige, soziale und emotionale Entwicklung der Kinder und Jugendlichen.

Fördern, betreuen, Vorbild sein …

Zu Ihren spannenden und zugleich verantwortungsvollen Aufgaben als Erzieher gehört es, Bildungsprozesse zu ermöglichen, die sich an den Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen orientieren. Ziel ist es, die Heranwachsenden zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu erziehen. Ob in der vorschulischen Bildung, der Ganztagsbetreuung, der Jugendarbeit oder Heimerziehung – die Arbeitsfelder sind vielfältig. Während Ihrer Erzieherausbildung erwerben Sie berufliche Handlungskompetenzen und sammeln bereits wertvolle praktische Erfahrungen.

In folgenden beispielhaft aufgeführten Funktionen können staatlich anerkannte Erzieher arbeiten:

  • Selbstständiger Gruppenerzieher in Kindertageseinrichtungen
  • Gruppenleiter in Kinder- und Jugendwohnheimen
  • Mitarbeiter in Einrichtungen für geistig und körperlich behinderte Kinder, Jugendliche und Erwachsene

Ausbildungsinhalte

Die Ausbildung zum „Staatlich anerkannten Erzieher“ umfasst folgende Lernbereiche:

Fachrichtungsübergreifender Lernbereich

  • Deutsch/Kommunikation
  • Englisch
  • Religion/Ethik
  • Wirtschafts- und Sozialkunde

Fachrichtungsbezogener Lernbereich:

  • Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiterentwickeln
  • Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten
  • Lebenswelten und Diversitäten wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern
  • Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen Gesellschaft, Religion und Sprache professionell gestalten
  • Entwicklungs- und Bildungsprozesse in den Bildungsbereichen Musik, Spiel und Kunst anregen und unterstützen
  • Erziehungs- und Bildungsprozesse in den Bildungsbereichen Gesundheit, Bewegung, Natur, Technik und Mathematik fördern und begleiten
  • Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen
  • Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren

Praktika

Die praktische Ausbildung im Gesamtumfang von 1.200 Stunden absolvieren Sie integriert in die vierjährige Ausbildung in mindestens zwei der folgenden sozialpädagogischen Arbeitsfelder:

  1. Kindertageseinrichtungen (Altersgruppe 0 bis 6 Jahre) und
  2. Kinder- und Jugendarbeit oder
  3. Hilfen zur Erziehung oder
  4. sozialpädagogische Tätigkeiten in der Schule (Altersgruppe 6 bis 14 Jahre)

In der Ausbildung in Teilzeitform werden 800 Stunden der praktischen Ausbildung durch die berufliche Tätigkeit nachgewiesen. 400 Stunden sind in einem anderen als die berufliche Tätigkeit betreffenden Arbeitsfeld zu leisten. Das Arbeitsfeld Kindertageseinrichtungen ist für alle verpflichtend nachzuweisen. Die praktische Ausbildung im zweiten Arbeitsfeld kann während der berufsbegleitenden Ausbildung auch in Abschnitten durchgeführt werden.

Voraussetzungen des Bewerbers

  • Bildungsabschluss:
    • Realschule
  • Besonderheiten:
    • Realschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss und erfolgreicher Abschluss

      • a) einer vollzeitschulischen Ausbildung zum staatlich geprüften Sozialassistenten oder Kinderpfleger oder
      • b) einer anderen einschlägigen mindestens zweijährigen sozialpädagogischen, pädagogischen, sozialpflegerischen oder pflegerischen vollzeitschulischen oder beruflichen Ausbildung oder
      • c) einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung und einer mindestens 600-stündigen praktischen Tätigkeit** oder
      • d) der zweijährigen Fachoberschule in der Fachrichtung Sozialwesen oder
      • e) der Fachoberschule aller anderen Fachrichtungen und eine einjährige praktische Tätigkeit** oder
      • f) ohne Berufsausbildung mindestens eine vierjährige einschlägige Berufstätigkeit oder allgemeine Hochschulreife und
      • a) eine einjährige praktische Tätigkeit** oder
      • b) die einjährige Sozialassistentenausbildung und der Nachweis eines erweiterten Führungszeugnisses
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