Tattoos und Piercings in der Ausbildung

Körperschmuck wird immer beliebter. Ob Tätowierungen, Piercings, Skarifikationen, Implantate, etc., der Vorstellungskraft über das Schmücken des eigenen Körpers sind keine Grenzen gesetzt. Wie sich das Ganze allerdings im Arbeitsalltag verhält, erkläre ich dir hier kurz und knapp.

Grundlagen

Jeder Mensch ist frei und hat somit auch das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. Diese freie Entfaltung zeigen viele Menschen durch Kleidung, Make-up und manchmal auch durch Verzierungen am Körper.

Firmen können ein berechtigtes Interesse daran haben, dass ihre Belegschaft (dazu zählst auch du als Auszubildender) ein seriöses und ansprechendes Erscheinungsbild am Arbeitsplatz vorweisen kann. Möchtest du einen handwerklichen Beruf mit viel Schutzkleidung ausüben, musst du dir natürlich weniger Gedanken über Tattoos oder Piercings machen, solange sie die Arbeit nicht behindern. 

Vorschriften & Verbote 

Deinem Arbeitgeber steht es zu, seiner Belegschaft Vorschriften bezüglich Tattoos und Piercings zu machen, sofern das Unternehmen entsprechende Gründe dafür vorweisen kann. Beispielsweise, wenn die Mitarbeiter viel mit Kunden arbeiten, wie es bei Flugbegleitern oder Bankangestellten der Fall ist. Dabei musst du auch bedenken, dass im Sommer die Kleidung generell kürzer getragen und deutlich mehr von deiner Haut zu sehen sein wird. Bevor du also die Entscheidung triffst ein lebendes Kunstwerk aus dir zu machen, sollte dein Berufswunsch zumindest schon einmal grob feststehen. 

Im Arbeitsvertrag darf die Arbeitgeberseite keine grundsätzlichen Verbote gegen Körperschmuck aussprechen. Solche oder ähnliche Klauseln sind somit nichtig und unwirksam. Aus diesem Grund darf dir nicht einfach die Kündigung ausgesprochen werden, solltest du gegen diese Klauseln „verstoßen“. Ratsam ist aber generell, den Arbeitgeber über die Veränderungen deines Aussehens aufzuklären, bevor dieser vor vollendeten Tatsachen steht. Das wird dir einiges an Ärger ersparen.

Konsequenzen

In der Theorie sollte natürlich deine Leistung und nicht deine Körpergestaltung im Vordergrund stehen. Aber was kann passieren, wenn du dich während der Ausbildung für das Anbringen von diversem Körperschmuck entscheidest?

Grundsätzlich kann man dich nicht aufgrund von Tattoos und/ oder Piercings fristlos entlassen. Ratsam ist jedoch in solch einem Fall, dass dein Ausbilder und du sich für einen Kompromiss entschließen. Beispielsweise könntest du sehr auffällige Tattoos verdecken oder überschminken und problematische Piercings für die Arbeitszeit herausnehmen. Erst wenn du den Vorgaben deines Ausbilders trotz Aufforderung nicht nachkommst, kann eine Abmahnung in Betracht gezogen oder dir während der Probezeit die fristlose Kündigung ausgesprochen werden.

Bewerbungsgespräch

Um diesen worst case zu verhindern, fragst du am besten direkt beim Bewerbungsgespräch nach, wie deine Vorgesetzten zu Tattoos, Piercings & Co. stehen. Da die Reaktion allerdings auch negativ ausfallen kann, ist es ratsam deine Kleidung an diesem Tag so zu wählen, dass eventueller Körperschmuck verdeckt bleibt.

Übrigens: Die direkte Frage nach einem Tattoo ist bei einem Bewerbungsgespräch nicht gestattet. Dir  steht es dann zu, nicht zu antworten oder auch zu lügen. Aber: Auf die Frage, ob du eine Tätowierung hast, die nicht verdeckt werden kann, musst du wahrheitsgemäß antworten. Sollte das der Fall sein, ist es rechtens deine Bewerbung abzulehnen.

Fazit

Wie du siehst können freie Entfaltung und Arbeit durchaus im Einklang stehen, solange du ein paar Grundsätze beachtest. Generell würde ich dir immer raten mit offenen Karten zu spielen und dir so das Vertrauen deines Arbeitgebers zu verdienen. Wie du sicher weißt: ehrlich währt am Längsten! :)


Bild: Pixabay/Pexels


Mehr über den Autor: Kelly Kelly absolviert eine Ausbildung zur Medienkauffrau und beschäftigt sich in Ihrer Freizeit vor allem mit ihrem Vierbeiner Vinfried.